Be 4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
mangelhaft, am mangelhaftesten wohl jener, der auf der Volkszahl
beruht, da ja die Volkszahl die Wohlstandsverhältnisse, die Leistungs-
fähigkeit am wenigsten widerspiegelt. Die Volkszahl als Maß der
Leistungsfähigkeit ist‘ einer der rohesten Maßstäbe, wie dies Bis-
marck, Miquel, Schäffle, Scheel, Schanz u. a. aussprachen.
Die Vereinigten Staaten von Nordamerika haben ihre speziellen Kin-
nahmen, namentlich Zölle und indirekte Steuern, doch werden dort
in außergewöhnlichen Fällen von den Staaten Beiträge gefordert,
die nach der Bevölkerungszahl umgelegt werden. In dieser Zahl
wurden in früheren Zeiten die steuerfreien Indianer überhaupt
nicht, die Sklaven nur zu ®%/, ihrer Zahl angerechnet *).
des Volkswohlstandes (Schanz, Finanzarchiv XVII. Jahrg., I. Bd.); ferner meine
Referate als Referent der ungarischen Quotendeputation 1906—1909. Das älteste
Beispiel der Quote finden wir in der niederländischen Republik, wo die Beiträge
gleichfalls den Namen Quoten trugen. Die Republik hatte ihre eigenen Kin-
nahmen, dieselben waren aber zur Deckung der Ausgaben nicht genügend.
Das Fehlende hatten die Provinzen beizutragen und zwar Holland 575/5 °/,, Fries-
land 11'/ %,, Zeeland 9'/; % usw. Die Berechnung war eine ziemlich willkür-
liche auf Grund des materiellen Wohlstandes. Es galt die Ansicht, daß Holland
des meiste zu zahlen hätte, oft auch statt der anderen Provinzen. Außerordent-
lich lehrreich ist das Verhältnis zwischen Großbritannien und Irland. Nach der
Union wurde die Beitragsquote mit 1: 7! resp. 2:15 festgesetzt, obwohl in
Wirklichkeit nach dem materiellen Wohlstand das Verhältnis 1:29 sein müßte.
Die Klagen hörten auch nach der Verallgemeinerung des Steuersystems nicht
auf und öftere Enqueten konnten dem Übel nicht abhelfen. Daß von mathe-
matischer Genauigkeit bei Festsetzung des Schlüssels nicht die Rede sein kann,
kam allgemein zum Ausdruck und alle Berechnungsarten wurden einer eingehen-
den Kritik unterworfen. Die Frage konnte nicht gelöst werden und tauchte
immer von neuem auf. In der Schweiz sollte die sogenannte Geldskala auf
Grund der Bevölkerung und der Vermögens- und Erwerbsverhältnisse festgesetzt
und alle zwanzig Jahre revidiert werden. Doch kam man bald zu der UÜber-
zeugung, daß es leichter ist, die alte Skala zu belassen, als eine neue durchzu-
setzen. Übrigens haben die Beiträge keine praktische Bedeutung, da die Schweiz
aus den Bundeseinnahmen die Ausgaben zu decken vermag. In Dänemark
(Dänemark, Schleswig-Holstein) wurde die Quote streng nach der Volkszahl be-
rechnet. Schweden und Norwegen wendeten bei verschiedenen Ausgaben ver-
schiedene Schlüssel an; bei der Zivilliste und den Ausgaben für die Diplomatie
die Volkszahl, bei den Konsularausgaben wurde das Verhältnis der Volks-
zahl, der Handelsflotte und des Außenhandels zur Basis genommen. Olden-
burg, Lübeck und Birkenfeld haben bei der Quote die Steuerkraft und zwar
die Resultate der Erwerbs- und Einkommenssteuer und den Ertrag der Domänen
zur Basis genommen. In Österreich-Ungarn machten die Quotendeputationen
ihre Vorschläge auf Grund der Steuerleistungen beider Staaten, die aber trotz-
dem nur als Material dienten und von denen auf Grund von Verhandlungen,
Nuntien die Quote bestimmt wurde. Konnte zwischen den Deputationen beider
Staaten keine Einigung erzielt werden, so wurde die Quote, für ein Jahr durch
die Krone bestimmt. Die Festsetzung der Deputationen galt stets für zehn Jahre.
Wie in den meisten Staatenbunden hatte auch in Österreich-Ungarn der gemein-
same Haushalt eine gemeinsame Einnahmequelle, die Grenzzölle. Ein neuerer
Fall der Berechnung der Quote ist nach der Gründung des irischen Freistaates
der zwischen England und Nordirland (siehe Shirras, a. a. 0. S. 33).
l) Hock, Die Finanzen und die Finanzgeschichte der Vereinigten Staaten
von Nordamerika (Stuttgart 1867), S. 310.
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AO