J. ‚Das internationale Steuerwesen. hr)
bzw. Vergütung bei gewissen indirekten Steuern stattgefunden haben.
Es liegt in der Natur der Sache, daß, soweit territoriale, politische,
wirtschaftliche Verschiedenheiten nicht zur Geltung kommen, auch
auf dem Gebiete des Steuerwesens sich ein internationaler Zug nach
Verallgemeinerung derselben Prinzipien geltend macht, wie dies Ja
am prägnantesten die allgemeine Einführung der Kriegsgewinnsteuer
in beiläufig allen Staaten, der soziale Zug der Einkommensteuer
und die fast allgemeine Einführung einer ganzen Reihe von Ver-
zehrungssteuern zeigt. Die gleichen Bedürfnisse führen überall zu
den gleichen Maßnahmen und das Steuerwesen nimmt immer mehr
einen universellen Charakter an.
Für die internationale Seite des Steuerwesens hat sich auch
im Kreise des Völkerbundes ein Interesse kundgegeben, das als
Anfang zu einer weiteren Entwicklung angesehen werden muß.
Ar
# Kar