; 5. Buch. Der Staatskredit.
primitive Wesen der Staatswirtschaft erklären es, daß auch der
Staatskredit primitive Formen annahm und zunächst unter drückenden.
Bedingungen zustande kam. Der Papst Innozenz VIII. war in
so großer Geldbedrängnis, daß er die päpstliche Tiara verpfänden
mußte. Einer der oströmischen Kaiser mußte die angebliche Dornen-
krone des Erlösers verpfänden. Noch im Anfang des 19. Jahr-
hunderts kann Schweden nur unter der Bedingung eine Schuld
kontrahieren, daß es die Stadt Wismar verpfändete. Auch im
Weltkriege treten diese primitiven Formen wieder auf. England
gibt seinen Verbündeten nur unter der Bedingung Kredite, daß
dieselben Gold deponieren. In Ungarn kam es häufig vor, daß
Städte oder Staatseinnahmequellen, ja selbst die Krone des heiligen
Stefan verpfändet wurde. Die Schulden wurden oft abgeleugnet,
ja oft wurden die Gläubiger verfolgt und sogar ihres Lebens be-
raubt. Der ungarische Gesetzartikel 22 vom Jahre 1608 setzt fest,
daß diejenigen, die auf königliche Güter aus Gewinnsucht Geld
leihen, ihres Geldes verlustig werden sollen. Nach Taine trat von
Heinrich IV. bis Lomenie, dem Minister Ludwig XVI.
sechsundfünfzigmal Repudiation der Staatsschulden ein !).
Die langsame Entfaltung des eigentlichen Staatskredites beweist
nichts besser, als dessen primitiver Zustand bis in das 19. Jahr-
hundert. Kinige interessante Beispiele für den unvollkommenen
abenteuerlichen Zustand des Staatsschuldenwesens finden wir auch
in der Finanzgeschichte des österreichischen Staates. Unter den
verschiedensten Titeln kamen Staatsschulden vor: Tempelsilber-
schulden, Naturallieferungsschulden; zu einer Zeit gab es 101 ver-
schiedene Schulden mit 16 verschiedenen Zinsfußen. Unter den
Darleihern werden unter Ferdinand erwähnt: Horväth (Augs-
burg), Perenyi, Seredy; in einem eigenhändigen Schreiben
fordert der Kaiser (1622) die Großen des Reiches auf, an einem
freiwilligen „Cavalieranlehen“ teilzunehmen. Viele gaben abschlägige-
Antwort; Montecuculli antwortet nicht einmal, da er eben aus-
fährt. Herzog Portia öffnet nicht einmal das kaiserliche Schreiben,
da er ohnedies weiß, was es enthält ?).
Im 18. Jahrhundert war der Staat oft genötigt, sich an einzelne:
reiche Staatsbürger zu wenden. Im Jahre:‘1701 gibt jemand dem
!') Einen interessanten Fall teilt Rogers (Economic interpretation of
history S. 434) mit, daß in unseren Tagen ein Nachkomme einer florentinischen
Familie vom englischen Staate die Anerkennung einer Schuld verlangte, die
Eduard III. von einem seiner Vorfahren aufnahm und nicht beglich.
?) Thorsch, Materialien zu einer Geschichte der österreichischen Staats-
schulden vor dem 18. Jahrhundert; Mensi, Zur Geschichte der Finanzen
Österreichs (Finanzarchiv IV. Bad.).
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