Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
gehendere Prüfung des Smith’schen Standpunktes auf Grund der 
neueren Entwicklung des wirtschaftlichen Lebens finden wir zuerst 
bei Sinclair. Sinclair widerlegt namentlich die Vorliebe 
Smith’s für den Staatsschatz und weist darauf hin, daß gerade 
der Staatskredit eine wirtschaftliche Institution höheren Grades ist, 
der Staatsschatz eine niederen Grades; er weist die hohe wirtschaft- 
liche Bedeutung des Staatskredites nach, dessen segensvolle Wirkungen, 
wenn er auch genötigt ist zuzugeben, daß derselbe manchmal über- 
trieben wird. Die günstige Entwicklung des englischen Staats- 
kredites bildet den Hintergrund der Ansichten Sinclair’s, ebenso 
wie die neuen Lehren der Napoleonischen Kriege den des 
wichtigen Werkes von Nebenius. Da die großen Kosten der 
modernen Kriege mittels Staatsschatz nicht gedeckt werden können, 
so bildet der Staatskredit das alleinige Mittel, daß eine Nation 
defensiv oder offensiv zur Geltung komme, und so ist es denn un- 
leugbar, daß die Macht des Staates durch den Staatskredit erhöht 
wird. Der Staatskredit muß jedoch gekräftigt werden, hierzu ist 
aber nach Sinclair das beste Mittel die Amortisation, welche 
allein eine Schranke ist gegen Überschuldung. Die Theorie Chal- 
mer’s basiert, wie die oben skizzierte Ansicht Smith’s darauf, 
daß die Staatsanleihen aus jenem Teile des Kapitalvorrates ge- 
wonnen werden, welche sonst zur Bezahlung. von Arbeitern ver- 
wendet werden würden. Der Staatskredit schädigt also die Arbeiter. 
Diese Theorie kam namentlich dadurch zu Ehren, daß sie das Giro 
von John Stuart Mill erhielt, dem hartnäckigen Verteidiger der 
Lohnfondtheorie. Im Laufe der Zeit begegnen wir dann reiferen 
Ansichten über das Wesen des Staatskredits. Trotzdem sind auch 
noch in unseren Tagen die Ansichten divergierend. Leroy-Beau- 
lieu sagt vom Staatskredit, daß derselbe an und für sich, weder 
gut noch schlecht, sondern eine notwendige Einrichtung des Staats- 
haushaltes sei, welche nur je nach den Umständen zu einer guten 
oder schlechten Sache wird. Dessen Berechtigung befürwortet er 
namentlich mit dem Argumente, daß jede Generation mit ihrer 
Arbeit und ihren Ersparnissen der folgenden ein so großes Erbteil 
hinterläßt, welches die hinterlassenen Schulden weit übersteigt, 
namentlich aber jenen Teil der Schulden, der nutzlos ist. Dietzel 
weist nach, daß der Staatskredit die allein richtige Methode zur 
Deckung außerordentlicher Ausgaben ist, da diese als Investitionen 
zu betrachten sind, welche aus dem Kapital und nicht aus den 
Beiträgen der Steuerzahler gedeckt werden müssen. Gewissermaßen 
abschließend sind die Ansichten Lorenz v. Stein’s, der sich mit 
den ‘teilweise zu weitgehenden Lehren Dietzel’s berührend, in 
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