Full text: Finanzwissenschaft

5 5. Buch. Der Staatskredit. 
dem Staatskredit eine organische Einrichtung des Staatshaushaltes 
erblickt, dessen Inanspruchnahme nicht nur ein Recht, sondern 
auch eine Pflicht des Staates bildet, indem der Staat mit Hilfe 
des Kredits die späteren Generationen zur Schaffung solcher Insti- 
tutionen in Anspruch nimmt, deren Vorteile auch die späteren 
Generationen, manchmal eben nur diese genießen. In gewissem 
Sinne ist der Staatskredit nur eine besondere Form der Besteuerung, 
durch welche auch die späteren Generationen besteuert werden. 
Damit ist eine der wichtigsten Funktionen des Staatskredites cha- 
rakterisiert, gleichzeitig aber auch solche Auffassungen zurückge- 
wiesen, welche die unbedingte Vorteilhaftigkeit des Staatskredites 
verkünden, wie dies z. B. Pinto, Pereire, Macleod und andere 
vertraten. In neuerer Zeit wurde auch von Sozialistischer Seite 
Einspruch gegen den Staatskredit erhoben: hier verdient namentlich 
der englische Radikale Cobbett Erwähnung. 
3. Begründung des Staatskredits. Zur Rechtfertigung 
des Staatskredites dienen vor allem jene, im Leben des Staates vor- 
kommenden außerordentlichen Umstände, welche größere Opfer er- 
fordern. Überdies nötigt zur Inanspruchnahme des Kredits jenes ge- 
wöhnliche Vorkommen, daß zwischen Ausgaben und Einnahmen kein 
vollständiger Parallelismus besteht. Ausgaben und KEinnahmen 
zeigen einen verschiedenen Verlauf. In der Regel werden bei Be- 
ginn des Jahres die Ausgaben größer sein, da ja fast jedes Budget 
neue Verfügungen enthält, die gleich nach dem Inslebentreten des 
Budgets realisiert werden. Oft sind schon Bestellungen im Vor- 
hinein erfolgt. Am Anfang des Jahres werden also die Ausgaben 
gewöhnlich ein besonderes Aufstauen zeigen. Nicht dasselbe zeigt 
sich bei den Einnahmen, und in Staaten mit überwiegend landwirt- 
schaftlicher Produktion werden die Einnahmen namentlich nach der 
Ernte einlaufen. Diese Differenz zwischen Einnahmen und Aus- 
gaben muß gleichfalls durch Kreditoperationen ausgeglichen werden. 
Freilich unterliegt es keinem Zweifel, daß die Hauptveranlassung 
zur Entwickelung des Staatskredites in dem ersten Falle liegt, in den 
außerordentlichen Bedürfnissen des Staates. Auch die Größe ge- 
wisser Ausgaben, die Dringlichkeit derselben, spielt eine bedeutende 
Rolle. Plötzlich auftauchende, ungewöhnlich große und dringliche 
Anforderungen an die Staatskasse können nur mittels Kredit be- 
friedigt werden. Solche Anforderungen treten zumeist im Interesse 
der Landesverteidigung, manchmal im Interesse der Volkswirtschaft, 
der öffentlichen Gesundheit, der Kultur auf. Da diese Zwecke 
aus der Natur und dem Wesen des Staates fließen, so muß deren 
Befriedigung unbedingt erfolgen, da aber der Staat in der Regel 
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