5 5. Buch. Der Staatskredit.
dem Staatskredit eine organische Einrichtung des Staatshaushaltes
erblickt, dessen Inanspruchnahme nicht nur ein Recht, sondern
auch eine Pflicht des Staates bildet, indem der Staat mit Hilfe
des Kredits die späteren Generationen zur Schaffung solcher Insti-
tutionen in Anspruch nimmt, deren Vorteile auch die späteren
Generationen, manchmal eben nur diese genießen. In gewissem
Sinne ist der Staatskredit nur eine besondere Form der Besteuerung,
durch welche auch die späteren Generationen besteuert werden.
Damit ist eine der wichtigsten Funktionen des Staatskredites cha-
rakterisiert, gleichzeitig aber auch solche Auffassungen zurückge-
wiesen, welche die unbedingte Vorteilhaftigkeit des Staatskredites
verkünden, wie dies z. B. Pinto, Pereire, Macleod und andere
vertraten. In neuerer Zeit wurde auch von Sozialistischer Seite
Einspruch gegen den Staatskredit erhoben: hier verdient namentlich
der englische Radikale Cobbett Erwähnung.
3. Begründung des Staatskredits. Zur Rechtfertigung
des Staatskredites dienen vor allem jene, im Leben des Staates vor-
kommenden außerordentlichen Umstände, welche größere Opfer er-
fordern. Überdies nötigt zur Inanspruchnahme des Kredits jenes ge-
wöhnliche Vorkommen, daß zwischen Ausgaben und Einnahmen kein
vollständiger Parallelismus besteht. Ausgaben und KEinnahmen
zeigen einen verschiedenen Verlauf. In der Regel werden bei Be-
ginn des Jahres die Ausgaben größer sein, da ja fast jedes Budget
neue Verfügungen enthält, die gleich nach dem Inslebentreten des
Budgets realisiert werden. Oft sind schon Bestellungen im Vor-
hinein erfolgt. Am Anfang des Jahres werden also die Ausgaben
gewöhnlich ein besonderes Aufstauen zeigen. Nicht dasselbe zeigt
sich bei den Einnahmen, und in Staaten mit überwiegend landwirt-
schaftlicher Produktion werden die Einnahmen namentlich nach der
Ernte einlaufen. Diese Differenz zwischen Einnahmen und Aus-
gaben muß gleichfalls durch Kreditoperationen ausgeglichen werden.
Freilich unterliegt es keinem Zweifel, daß die Hauptveranlassung
zur Entwickelung des Staatskredites in dem ersten Falle liegt, in den
außerordentlichen Bedürfnissen des Staates. Auch die Größe ge-
wisser Ausgaben, die Dringlichkeit derselben, spielt eine bedeutende
Rolle. Plötzlich auftauchende, ungewöhnlich große und dringliche
Anforderungen an die Staatskasse können nur mittels Kredit be-
friedigt werden. Solche Anforderungen treten zumeist im Interesse
der Landesverteidigung, manchmal im Interesse der Volkswirtschaft,
der öffentlichen Gesundheit, der Kultur auf. Da diese Zwecke
aus der Natur und dem Wesen des Staates fließen, so muß deren
Befriedigung unbedingt erfolgen, da aber der Staat in der Regel
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