Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Allgemeine Lehren. 
diese Ausgaben aus den ordentlichen Einnahmen nicht zu decken 
vermag, so muß der Kredit in Anspruch genommen werden. 
Hierauf beruht in erster Reihe die Berechtigung des Staatskredites 
und hierin erkennen wir auch dessen Grenzen. Der Kredit soll 
nicht in Anspruch genommen werden zur Deckung der ordentlichen 
Staatsausgaben, ferner zur Befriedigung solcher Aufgaben, welche 
nicht Staatsaufgaben bilden, welche nur von bedingter Wichtigkeit 
sind, nur der lebenden Generation zum Nutzen gereichen. Diese 
Ausgaben müssen aus den ordentlichen Einnahmen des Staates, 
namentlich aus den Steuern, bestritten werden. Dagegen wäre es 
ungerecht, die obengenannten Ausgaben ausschließlich der lebenden 
Generation zu Lasten zu schreiben. Oft ist dies überhaupt un- 
möglich. Selbst in Fällen, wo die Ausgabe vielleicht aus den 
ordentlichen Einnahmen gedeckt werden könnte, wird dies nicht 
zweckmäßig sein. Kriegskosten können nicht mit der nötigen 
Schnelligkeit aus Steuern beschafft werden; auch die Größe der 
Summe wird in der Regel ein Veto einlegen. Kin bedeutender 
Finanzmann (Laffitte) hat den Ausspruch getan, daß der Steuer- 
zahler hartnäckig, der Geldleiher zuvorkommend ist; die Steuer 
sucht dort, wo nichts zu finden ist, der Kredit dort, wo etwas zu 
finden ist. 
Vom theoretischen Standpunkte muß also anerkannt werden, 
daß der Staatskredit auch neben der Steuer seine vollkommene 
Berechtigung besitzt: Beide müssen ihrer eigenen Natur und der 
Natur der Staatsbedürfnisse gemäß verwendet werden. Für die 
Staaten der Gegenwart muß ohne Zögern anerkannt werden, daß 
dieselben ohne Benutzung des Kredits ihren Aufgaben überhaupt 
nicht entsprechen könnten. Der Staatskredit bildet also in der Tat 
einen organischen Bestandteil der modernen Staatswirtschaft. 
Daß der Staatskredit neben seinen nützlichen Wirkungen auch 
schädlich sein kann, ist unleugbar. Von der Art und Weise der 
Aufnahme, der Benutzung hängt sehr viel ab. Nachdem der Staats- 
kredit auf die Verteilung der Kapitalien wirkt, so beeinflußt der- 
selbe die Produktion, den Verkehr, die Einkommenverteilung, Höhe 
vom Kapitalzins und Arbeitslohn. Jede Frage des Staatskredites 
kann nur dann entsprechend gelöst werden, wenn wir dies vor Augen 
halten, wenn wir untersuchen, welchen Einfluß derselbe im Ganzen 
und im Einzelnen auf das wirtschaftliche Leben ausübt, auf die 
Verteilung der Kapitalien, auf die Einkommensgestaltung, auf den 
Zinsfuß usw. 
Da die Staaten oft im Auslande Anlehen aufnehmen, so 
wurde dem Staatskredit oft der Nachteil zugeschrieben, daß all- 
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