I. Abschnitt. Allgemeine Lehren.
diese Ausgaben aus den ordentlichen Einnahmen nicht zu decken
vermag, so muß der Kredit in Anspruch genommen werden.
Hierauf beruht in erster Reihe die Berechtigung des Staatskredites
und hierin erkennen wir auch dessen Grenzen. Der Kredit soll
nicht in Anspruch genommen werden zur Deckung der ordentlichen
Staatsausgaben, ferner zur Befriedigung solcher Aufgaben, welche
nicht Staatsaufgaben bilden, welche nur von bedingter Wichtigkeit
sind, nur der lebenden Generation zum Nutzen gereichen. Diese
Ausgaben müssen aus den ordentlichen Einnahmen des Staates,
namentlich aus den Steuern, bestritten werden. Dagegen wäre es
ungerecht, die obengenannten Ausgaben ausschließlich der lebenden
Generation zu Lasten zu schreiben. Oft ist dies überhaupt un-
möglich. Selbst in Fällen, wo die Ausgabe vielleicht aus den
ordentlichen Einnahmen gedeckt werden könnte, wird dies nicht
zweckmäßig sein. Kriegskosten können nicht mit der nötigen
Schnelligkeit aus Steuern beschafft werden; auch die Größe der
Summe wird in der Regel ein Veto einlegen. Kin bedeutender
Finanzmann (Laffitte) hat den Ausspruch getan, daß der Steuer-
zahler hartnäckig, der Geldleiher zuvorkommend ist; die Steuer
sucht dort, wo nichts zu finden ist, der Kredit dort, wo etwas zu
finden ist.
Vom theoretischen Standpunkte muß also anerkannt werden,
daß der Staatskredit auch neben der Steuer seine vollkommene
Berechtigung besitzt: Beide müssen ihrer eigenen Natur und der
Natur der Staatsbedürfnisse gemäß verwendet werden. Für die
Staaten der Gegenwart muß ohne Zögern anerkannt werden, daß
dieselben ohne Benutzung des Kredits ihren Aufgaben überhaupt
nicht entsprechen könnten. Der Staatskredit bildet also in der Tat
einen organischen Bestandteil der modernen Staatswirtschaft.
Daß der Staatskredit neben seinen nützlichen Wirkungen auch
schädlich sein kann, ist unleugbar. Von der Art und Weise der
Aufnahme, der Benutzung hängt sehr viel ab. Nachdem der Staats-
kredit auf die Verteilung der Kapitalien wirkt, so beeinflußt der-
selbe die Produktion, den Verkehr, die Einkommenverteilung, Höhe
vom Kapitalzins und Arbeitslohn. Jede Frage des Staatskredites
kann nur dann entsprechend gelöst werden, wenn wir dies vor Augen
halten, wenn wir untersuchen, welchen Einfluß derselbe im Ganzen
und im Einzelnen auf das wirtschaftliche Leben ausübt, auf die
Verteilung der Kapitalien, auf die Einkommensgestaltung, auf den
Zinsfuß usw.
Da die Staaten oft im Auslande Anlehen aufnehmen, so
wurde dem Staatskredit oft der Nachteil zugeschrieben, daß all-
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