5. Buch. Der Staatskredit.
Jährlich große Summen als Zins nach dem Auslande wandern:
och kann dies natürlich nicht immer als Nachteil betrachtet werden,
ebensowenig, als es ein Nachteil in der Privatwirtschaft ist, wenn
Jemand Zinsen zahlt für ein zu produktiven Zwecken verwendetes
Kapital. Wenn die vom Auslande gebrachten Kapitalien zu pro-
duktiven Zwecken in produktiver Weise verwendet werden, so
ann hierdurch dem Staate ein solch wirtschaftlicher Se
mitgeteilt werden, dem gegenüber die ins Ausland fließenden Zins-
zahlungen ein unwesentliches Opfer repräsentieren. Es kann aber
auch der Fall der unbedingten Notwendigkeit sich ergeben, wo
dann also jede Wahl ausgeschlossen ist, wenn nämlich im Inlande
die Kapitalien fehlen oder aus produktiven Verwendungen entzogen
erden müßten.
Gegenüber jeder ungünstigen Beurteilung des Staatskredites
muß in erster Reihe vor Augen gehalten werden, daß auf der
gegenwärtigen Stufe der wirtschaftlichen Entwicklung der Staats-
redit eine natürliche, eine notwendige Sache ist, denn auch die
Staatswirtschaft kann sich jenen Folgen nicht entziehen, welche
as moderne wirtschaftliche und namentlich Verkehrsleben mit sich
ringt. Auch der Staat mit seiner ganzen wirtschaftlichen Tätigkeit
ist inmitten der modernen Kreditwirtschaft hineingestellt, mit der
er sich auf hundert und hundert Punkten berührt, von der er
ichtung erhält, die die Bedingungen seines Verhaltens vorschreibt.
Die staatliche Wirtschaft atmet dieselbe Luft wie die Privatwirt-
schaft, sie baut sich aus denselben Stoffen auf wie die Privat-
irtschaft, und demzufolge müssen sich in ihrer Morphologie die-
selben Formen wiederholen, welche wir in der Privatwirtschaft
finden. Wenn der Staat dieses Naturgesetz verleugnen wollte, wenn
er nach anderen Gesetzen leben wollte, als welche die wirtschaftliche
Ontwicklung des Zeitalters vorschreibt, dann würde er seine
italsten Interessen aufs Spiel setzen. Auf der gegenwärtigen Stufe
der staatlichen und wirtschaftlichen Entwicklung kann demnach
der Staatskredit nicht vermieden werden, es muß nur derselbe
orsichtige und zweckmäßige Anwendung finden:
Bei der Beurteilung des Staatskredites müssen namentlich zwei
Momente vor Augen gehalten werden: das Moment der Notwendig-
keit und das Moment der Möglichkeit. Vom Standpunkte der
otwendigkeit zeigt die Entwicklung des Staatskredites eine ge-
wisse rationelle Richtung, indem derselbe gewissermaßen das not-
wendige Resultat der Verhältnisse ist. Eine der wichtigsten Vor-
aussetzungen des Staatskredites ist die außerordentliche Zunahme
er staatlichen Bedürfnisse, insbesondere infolge der Ausdehnun
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