IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 615
mehr und mehr Eingang auch dort, wo das Staatsschuldenbuch
besteht ?).
Die über das Zustandekommen bzw. durch den Einzelnen dem
Staate gegebene Darlehen ausgestellte Urkunde ist der Staats-
schuldenbrief. Wo Staatsschuldenbriefe nicht ausgestellt werden,
da erhält der Gläubiger nur eine Bestätigung der geleisteten Ein-
zahlung. Der Staatsschuldenbrief lautet entweder auf Namen oder
auf Inhaber. Er besteht aus drei Teilen: dem eigentlichen Staats-
schuldenbrief (auch Mantel genannt), dem Couponbogen und der
Couponanweisung (Talon). Der Staatsschuldenbrief enthält die Be-
dingungen des Darlehens, welche für das Rechtsverhältnis maß-
gebend sind, der Coupon lautet auf die fällige Zinsenforderung, der
Talon auf einen neuen Couponbogen, wenn die dem Schuldbrief
angefügten Coupons bereits insgesamt eingelöst sind und die Schuld
noch nicht zurückgezahlt ist.
Eine Betrachtung der historischen Entwicklung der Staats-
obligationen zeigt, daß im Anfange, als die Anlehen aufgenommen
wurden und zwar zumeist als Anlehen des Souveräns, bloß ein
Schuldbrief ausgestellt wurde, in dem natürlich der Gläubiger und
der Zweck der Schuldaufnahme angegeben wurde. Als es sich
später um größere Beträge handelte, da traten mehrere Bankiers
gewissermaßen eine Koterie zusammen und es wurde dem Haupt-
gläubiger die Generalschuldverschreibung übergeben, den übrigen
Teilschuldbriefe. Die weitere Entwicklung führte dann dahin, daß die
Schuldbriefe dem Geldmarkte angeboten wurden, sie wurden infolge-
dessen in gewissen gleichen Appoints ausgestellt und in der Schuld-
urkunde wurde weder der Gläubiger noch die causa genannt, der
Schuldbrief lautete nicht mehr auf Ordre, sondern auf den Inhaber,
was natürlich die Verkehrsfähigkeit der Papiere außerordentlich
erhöhte. Die Generalschuldurkunde fiel weg 2).
8. Prämien-,Lotterieanlehen. Zur Aneiferung des Publi-
kums und zur Anspornung der Bereitwilligkeit des Kapitals wurden
verschiedene Modalitäten in Anwendung gebracht, namentlich in
früherer Zeit, welche die Unentwickeltheit des Geldmarktes und
des Kreditwesens charakterisierten. Hier kommen namentlich die
sogenannten Prämienanlehen, Lotterieanlehen in Betracht.
Bei diesen Anlehen werden die Zinsen zur Auszahlung von Ge-
winsten verwendet, ganz oder zum Teil; im ersten Fall genießen
) In älterer Zeit gab man der Buchschuld den Vorzug, die die Folge
dessen war, daß die Staatsschuld eine Zwangsschuld war (Sieveking, S. 168).
®) Siehe Siebert, Über Entstehung und Entwicklung des öffentlichen
Kredits im Großherzogtum Baden (Schanz. Finanzarchiv. 1918 D.