Full text: Finanzwissenschaft

IV. Abschnitt. Die verschiedenen Arten der Staatsschulden. 617 
lichen Sparkassen, Banken, Postsparkassen; g) bei staatlichen Ver- 
sicherungsanstalten eingezahlte Prämien usw. Hierher gehören auch in 
schwierigen Lagen, Kriegszeiten, bei den Notenbanken aufgenommene 
Anlehen. Von den erwähnten Arten der schwebenden Schuld ge- 
hören aber nur a) und b) zu der eigentlichen Staatsschuld, während 
die übrigen mehr in den Kreis des Geschäftskredites gehören. Die 
in den Kreis des Staatskredites gehörigen Schulden werden, wenn 
deren Rückzahlung nicht gelingt, in konsolidierte Schulden um- 
gewandelt. 
Mit der fortschreitenden Ordnungsmäßigkeit des Staatshaus- 
haltes nimmt die Bedeutung der schwebenden Schuld ab. Nur in 
kreditarmen Staaten spielt dieselbe eine wichtigere Rolle. Anderer- 
seits muß konstatiert werden, daß in der neuesten Zeit verschiedene 
Gründe wieder zur häufigeren Schaffung von schwebenden Schulden 
geführt haben und zwar die Ausdehnung der wirtschaftlichen Tätig- 
keit des Staates, dann der Umstand, daß häufig gerade die Kriegs- 
kosten — die ganz besonders die Steigerung der konsolidierten 
Schuld beförderten — mittels schwebender Schulden gedeckt 
werden. In neuerer Zeit hat England Kriegskosten mittels 
schwebenden Schulden gedeckt, so im Zulukriege (20 Millionen 
Pfund Sterling), ebenso Rußland im Kriege gegen J apan usw. Im 
Weltkriege hat jeder Staat einen Teil der Kriegskosten mittels 
kurzfristigen Kredites gedeckt, allen voran England. England be- 
dient sich hierzu verschiedener Formen der Kassenscheine, in erster 
Reihe der Exchequer bills. Aber auch dieser gibt es mehrere 
Arten. Die Exchequer bills lauten auf fünf J ahre, die Exchequer 
bonds gewöhnlich auf drei Jahre. Außerdem existieren die Tresury 
bonds, welche teils auf 3—6 Monate, teils auf längere Zeit lauten, 
die Deficiency advances, ways and means advances, currency bills 
usw. In Frankreich ist der Haupttypus der kurzfristigen Schuld 
der bon du tre&sor. Diese lauten auf 3 Monate, 6 Monate oder 
1 Jahr. Der Zinsfuß wechselt nach der Verfallzeit, gewöhnlich be- 
trägt er 1 bis 2 Prozent, manchmal *%, Prozent. Außerdem gibt 
es noch andere Formen der schwebenden Schuld, zu der auch die 
Verbindlichkeiten der Caisse des depöts gehören, sowie eine Reihe 
von Vorschüssen, welche die Staatskasse in Anspruch nimmt. In 
Österreich bildeten die Hauptformen der schwebenden Schuld die 
Kassenscheine, die sogenannten Salinenscheine und das Papiergeld, 
in Ungarn die Kassenscheine usw. 
Daß im Weltkriege, wie schon in der vorhergehenden Periode, 
die Aufnahme der auf eine lange Amortisation angewiesenen kolos- 
salen Kriegskosten in großem Maße mittels kurzfristigen Kredites
	        
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