Full text: Finanzwissenschaft

64. 5. Buch. Der Staatskredit. 
wendet werden können. Seidler hält die Tilgung für so wesent- 
lich, daß seiner Auffassung nach nur jenes Budget ohne Defizi 
abschließt, in welchem auch für die Tilgung gesorgt ist. Auch von 
volkswirtschaftlichem Standpunkte wird die Tilgung oft Vorteile 
ieten, indem sie auf den Zinsfuß mäßigend einwirkt, was Unter- 
ehmergeist und Produktion günstig beeinflußt Der größte Vor- 
eil der Tilgung würde natürlich darin bestehen, daß mit der 
eit der Staat von der Schuldenlast befreit würde. Und dies 
esultat wird erreicht, ohne daß das Budget übermäßig belastet 
wird, da die Tilgung auf eine lange Reihe von Jahren verteilt wird. 
amentlich für kreditschwächere Staaten führt die Sicherung der 
Rückzahlung zu einer leichteren Plazierung der Anlehenspapiere und 
zur Erreichung günstigerer Bedingungen, um so mehr, als bei etwaiger 
ascherer Rückzahlung dem Gläubiger noch ein gewisser Kapital- 
ewinn in Aussicht steht. Obwohl die reicheren Staaten mehr 
der Rentenschuld zuneigten, so sehen wir doch in neuester Zeit, 
aß die Tilgungsanlehen wieder beliebt werden. Nordamerika hat 
sich stets an den Typus der Tilgungsanlehen gehalten. In Frankreich 
dürfen Departements und Gemeinden überhaupt keine anderen 
Schulden aufnehmen, als Tilgungsschulden. Ein wichtiger Fall der 
Schaffung einer Tilgungsanleihe in neuerer Zeit war die von L6on 
Say in Frankreich, dem Rentenlande par excellence, geschaffene 
prozentige „amortissable“. 
Gegen die Tilgung der Staatsschuld werden namentlich folgende: 
rgumente angeführt: a) Die Schuldenlast wird auch durch die 
onversionen herabgesetzt. Würde z. B. mit dem Sinken des 
insfußes der Zins der staatlichen Anlehen von 4 Prozent auf 
1 Prozent sinken, so käme das einer Herabminderung der Schuld 
auf den vierten Teil gleich. b) Die Last nimmt auch relativ da- 
durch ab, daß sich das Volksvermögen steigert. c) Ebenso sinkt 
diese Last durch das Sinken des Geldwertes. Überdies kommen 
och folgende Umstände in Betracht. Bei dem gegenwärtigen Stande 
der Staatsschulden aller Staaten kann von einer Tilgung der Staats- 
schuld ernstlich nicht die Rede sein. Wenn sich aber irgendeine 
öglichkeit ergäbe, wird dies nur mit einer unerträglichen Steigerung 
er Steuerlast erreichbar sein. Natürlich ist auch der schon be- 
ührte Umstand von Belang, daß bei inländischen Anlehen die 
ückzahlung das Einkommen der Staatsgläubiger und damit deren 
onsumtionsfähigkeit mindern, die Kapitalien in gefährliche Richtung 
eiten, eventuell ins Ausland drängen und Krisen heraufbeschwören 
ürde. Die langsame Tilgung wird diese Folgen freilich nicht 
aben, dies würde nur von einer plötzlichen Rückzahlung gelten 
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