64. 5. Buch. Der Staatskredit.
wendet werden können. Seidler hält die Tilgung für so wesent-
lich, daß seiner Auffassung nach nur jenes Budget ohne Defizi
abschließt, in welchem auch für die Tilgung gesorgt ist. Auch von
volkswirtschaftlichem Standpunkte wird die Tilgung oft Vorteile
ieten, indem sie auf den Zinsfuß mäßigend einwirkt, was Unter-
ehmergeist und Produktion günstig beeinflußt Der größte Vor-
eil der Tilgung würde natürlich darin bestehen, daß mit der
eit der Staat von der Schuldenlast befreit würde. Und dies
esultat wird erreicht, ohne daß das Budget übermäßig belastet
wird, da die Tilgung auf eine lange Reihe von Jahren verteilt wird.
amentlich für kreditschwächere Staaten führt die Sicherung der
Rückzahlung zu einer leichteren Plazierung der Anlehenspapiere und
zur Erreichung günstigerer Bedingungen, um so mehr, als bei etwaiger
ascherer Rückzahlung dem Gläubiger noch ein gewisser Kapital-
ewinn in Aussicht steht. Obwohl die reicheren Staaten mehr
der Rentenschuld zuneigten, so sehen wir doch in neuester Zeit,
aß die Tilgungsanlehen wieder beliebt werden. Nordamerika hat
sich stets an den Typus der Tilgungsanlehen gehalten. In Frankreich
dürfen Departements und Gemeinden überhaupt keine anderen
Schulden aufnehmen, als Tilgungsschulden. Ein wichtiger Fall der
Schaffung einer Tilgungsanleihe in neuerer Zeit war die von L6on
Say in Frankreich, dem Rentenlande par excellence, geschaffene
prozentige „amortissable“.
Gegen die Tilgung der Staatsschuld werden namentlich folgende:
rgumente angeführt: a) Die Schuldenlast wird auch durch die
onversionen herabgesetzt. Würde z. B. mit dem Sinken des
insfußes der Zins der staatlichen Anlehen von 4 Prozent auf
1 Prozent sinken, so käme das einer Herabminderung der Schuld
auf den vierten Teil gleich. b) Die Last nimmt auch relativ da-
durch ab, daß sich das Volksvermögen steigert. c) Ebenso sinkt
diese Last durch das Sinken des Geldwertes. Überdies kommen
och folgende Umstände in Betracht. Bei dem gegenwärtigen Stande
der Staatsschulden aller Staaten kann von einer Tilgung der Staats-
schuld ernstlich nicht die Rede sein. Wenn sich aber irgendeine
öglichkeit ergäbe, wird dies nur mit einer unerträglichen Steigerung
er Steuerlast erreichbar sein. Natürlich ist auch der schon be-
ührte Umstand von Belang, daß bei inländischen Anlehen die
ückzahlung das Einkommen der Staatsgläubiger und damit deren
onsumtionsfähigkeit mindern, die Kapitalien in gefährliche Richtung
eiten, eventuell ins Ausland drängen und Krisen heraufbeschwören
ürde. Die langsame Tilgung wird diese Folgen freilich nicht
aben, dies würde nur von einer plötzlichen Rückzahlung gelten
19