Sechstes Buch.
Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
I. Abschnitt.
Die staatswirtschaftliche Regierung.
l. Funktion und Eigenschaften der Finanzre-
gierung. Die oberste Verwaltung des Staatshaushaltes ge-
schieht durch das AFinanzministerium (Schatzamt). An der
Spitze des Finanzministeriums steht der Finanzminister (Schatz-
kanzler). Es. gibt wenige staatliche Aufgaben, deren Erfüllung
schwieriger ist und mehr eigenartige, hervorragende Eigenschaften
erfordert, als die Führung, die oberste Leitung der Staatswirt-
schaft !). In dem mit dieser Aufgabe betrauten Individuum muß
das materielle Interesse des Fiskus gewissermaßen personifiziert
sein und es kann nicht getadelt werden, wenn dieses materielle
Interesse bis zu einer gewissen Rücksichtslosigkeit sich Geltung zu
verschaffen sucht. Denn den Betreffenden muß die Überzeugung
leiten, daß die Störung der Befriedigung der Staatsbedürfnisse das
Staatsleben am raschesten zu gefährden und Zweifel hinsichtlich
dessen Lebensfähigkeit hervorzurufen vermag. Diese Funktion ist
nicht geeignet zur Erlangung von Volkstümlichkeit im gewöhnlichen
Sinne des Wortes. „Der Finanzminister, sagte der englische Finanz-
minister Lowe, ist mit einem gewissen Quantum von Ubeln be-
laden, das er möglichst gerecht verteilen muß.“ Der Finanzminister
muß daher mit‘ einer gewissen Hartherzigkeit die Interessen des
Staates den Steuerträgern und den Anforderungen der Ressorts
gegenüber vertreten, jedoch in der Weise, daß er die Härte der
Gesetze in der Praxis mit entsprechender Billigkeit mäßige. Aber
wenn der Finanzminister einerseits die Exigentien des Staatslebens, die
Bedingungen der Größe des Staates kennen und gewissermaßen den
1) Der Finanzminister sei der erste Patriot, sagte schon Mariana (Contzen,
Geschichte der volkswirtschaftlichen Literatur im Mittelalter. S. 218).