Full text: Finanzwissenschaft

Sechstes Buch. 
Die Verwaltung des Staatshaushaltes. 
I. Abschnitt. 
Die staatswirtschaftliche Regierung. 
l. Funktion und Eigenschaften der Finanzre- 
gierung. Die oberste Verwaltung des Staatshaushaltes ge- 
schieht durch das AFinanzministerium (Schatzamt). An der 
Spitze des Finanzministeriums steht der Finanzminister (Schatz- 
kanzler). Es. gibt wenige staatliche Aufgaben, deren Erfüllung 
schwieriger ist und mehr eigenartige, hervorragende Eigenschaften 
erfordert, als die Führung, die oberste Leitung der Staatswirt- 
schaft !). In dem mit dieser Aufgabe betrauten Individuum muß 
das materielle Interesse des Fiskus gewissermaßen personifiziert 
sein und es kann nicht getadelt werden, wenn dieses materielle 
Interesse bis zu einer gewissen Rücksichtslosigkeit sich Geltung zu 
verschaffen sucht. Denn den Betreffenden muß die Überzeugung 
leiten, daß die Störung der Befriedigung der Staatsbedürfnisse das 
Staatsleben am raschesten zu gefährden und Zweifel hinsichtlich 
dessen Lebensfähigkeit hervorzurufen vermag. Diese Funktion ist 
nicht geeignet zur Erlangung von Volkstümlichkeit im gewöhnlichen 
Sinne des Wortes. „Der Finanzminister, sagte der englische Finanz- 
minister Lowe, ist mit einem gewissen Quantum von Ubeln be- 
laden, das er möglichst gerecht verteilen muß.“ Der Finanzminister 
muß daher mit‘ einer gewissen Hartherzigkeit die Interessen des 
Staates den Steuerträgern und den Anforderungen der Ressorts 
gegenüber vertreten, jedoch in der Weise, daß er die Härte der 
Gesetze in der Praxis mit entsprechender Billigkeit mäßige. Aber 
wenn der Finanzminister einerseits die Exigentien des Staatslebens, die 
Bedingungen der Größe des Staates kennen und gewissermaßen den 
1) Der Finanzminister sei der erste Patriot, sagte schon Mariana (Contzen, 
Geschichte der volkswirtschaftlichen Literatur im Mittelalter. S. 218).
	        
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