674 6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
die gewohnten Lasten, die gewohnten Unannehmlichkeiten und amt-
lichen Überwachungen weniger schmerzen, als jene, welche die hiervon
bisher nicht berührten Teile des Organismus erfassen. Hierzu
kommt, daß radikale Umgestaltungen auch die Interessen des Staats-
haushaltes beeinträchtigen können. Auch die Geschichte lehrt, daß
gründliche Umwälzungen des Finanzsystems in der Regel nur in
solchen Perioden vor sich gehen, wenn überhaupt das ganze Staats-
wesen große Umgestaltungen durchmacht. Dies ist die natürliche
Folge der Relatıvität, der Wechselwirkung der staatlichen Institu-
tionen. Unter diesem Konservatismus ist aber nicht etwa das
hartnäckige Kleben an Veraltetem zu verstehen; ist ja das Staats-
leben im steten Fluß von Werden und Vergehen, der morgige Tag
findet schon Verhältnisse, die heute nicht waren. Das vorsichtige
Weiterentwickeln sei die Maxime des Finanzministers. Er habe
einen starken Willen und verschaffe demselben Geltung („Das quiil
ne commande pas, il est commande“). Das oberste Organ muß
ferner ordnungsliebend sein, wenn auch nicht pedantisch, denn in
den materiellen Dingen ist die Ordnung die Hälfte des Erfolges.
Ein Finanzminister, der die Bestätigung von auf Millionen sich be-
laufenden Summen auf einem auf einer Seite bereits beschriebenen
Blatte ausstellt, kann den Staatshaushalt an den Rand des Abgrundes
führen. Jenes Organ sei ferner vorsehend, denn sonst fehlt die
planmäßige Führung des Staatshaushaltes und unangenehme UÜber-
raschungen können den Finanzen Krisen bereiten. Kin Minister,
der am Fälligkeitstermine einer Schuld von einem Kreditinstitut
zum andern läuft, oder die Kreuzer des Brückenzolles einer staat-
lichen Brücke zusammenscharren läßt, um seinen Verbindlichkeiten
zu genügen, wird nicht nur unendlichen Schaden verursachen, sondern
die Regierung überdies lächerlich machen *).
Ich kann mir nicht versagen, einiges aus jenem ebenso denk-
würdigen als lehrreichen Briefe hier anzuführen, den Turgot bei
seiner Ernennung zum Finanzminister an den König richtete:
„... Majestät werden nicht vergessen, daß ich bei Annahme des
ı) Mit welcher Leichtfertigkeit oft das Finanzportefeuille vergeben wird,
das mag die Tatsache illustrieren, daß z. B. in Österreich im Verlaufe eines
halben Jahrhunderts kaum 3—4 geeignete Männer diesen Posten bekleideten,
hiervon abgesehen unwissende, oft geradezu gefährliche Persönlichkeiten. — „Wie
beschämend für alle bisherige Finanzwissenschaft — sagt Goldscheid mit
Recht — .... daß man in einer Zeit, wo für jede sozial noch so untergeordnete
Berufstätigkeit der strengste Befähigungsnachweis verlangt wird, bei der Aus-
wahl der Finanzminister auch nicht die bescheidenste soziologische und menschen-
ökonomische Vorbildung als Voraussetzung zu diesem für das Wohl und Wehe
En ae 00 entscheidenden Amt gefordert wird.“ (Gerloff-Meisel,
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