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50 Thlr. versichern dürfen; b) die Assessoren bei den Regierungen, den
Obergerichtcn und den Rheinischen Landgerichten, auch wenn sie weder
Gehalt noch Diäten beziehen, so wie die bei den Auseinandersetzungs-Be
hörden als Spezial-Kommiffarien dauernd beschäftigten Oekonomie-
Kommissarien, noch ehe sie in den Genuß eines Pcnsionsberechtiqten
Einkommens treten, jedoch alle diese unter b. angeführten Beamten
nur mrt der Versicherung einer Wittwen - Pension von höchstens 100
Thlr vorbehaltlich einer künftigen Erhöhung derselben für den Fall,
daß ihnen später die Pensions-Berechtigung beigelegt werden sollte;
c ) rin eigentlichen Seelsorger-Amte, sowohl unter Königlichen, als
unter Pnvat-Patronaten angestellten Geistlichen; d) die an Gymnasien
und diesen gleich zu achtenden Anstalten, an Schullehrer-Seminarien,
so wie an höheren und an allgemeinen Stadtschulen angestellten wirk
lichen Lehrer; nicht aber auch die Hülfslehrer solcher Anstalten und die
Lehrer an solchen Klassen derselben, welche als eigentliche Elementar-
klasien nur die Stelle der mit jenen höheren Unterrichts-Anstalten ver
bundenen Elementarschulen ersetzen; e) die Professoren bei den Univer
salen, wenn sie mit einer fixirten Besoldung angestellt sind; f) die
rettenden Feldjäger. . Außerdem sind zwar noch einige andere Beamten-
klassen, als die Hofdiener u. s. w., beitrittsfähig. Zu zahlen sind bei
erner Versicherungs-Summe von 100 Thlr. Wenn der Mann und die
gmu 21 a(t^Hb, ja#* 12 19 ®gr.; tocnn bet Wann
unb b,e ^«31 3^, ait finb, 15 3#. 26@gr.; wenn ber
Mann und die Frau 41 Jahr alt sind, jährlich 19 Thlr. 20 Sqr.
u. s. s. Der stallt zahlt einen Zuschuß von jährlich etwa 650,000 Thlr
zu den Bedürfnissen der Anstalt. S. auch Berliner allgem. Wittwen-
Pensions- und Unterstützungs-Kasse; Wittwen-Verpflegungs-Anstalt
für Berliner städtische Beamte und Lehrer u. s. w.
Aloysius - Stiftung,
bei dem katholischen Gymnasium zu Münster im Jahre 1858 von
einem Ungenannten mit 1000 Thlr. begründet; die davon aufkommen
den 40 Thlr. Zinsen werden an zwei Schüler der I. oder II. Klaffe
zu Weihnachten und am Aloysinsfeste mit je 10 Thlr. gegeben.
Alsleben,
Oberlandesgerichts-Chef-Präsident a. D. und Ehrenbürger von Berlin
und Charlottenburg, schenkte der Schul-Deputation zu Berlin im salire
1853 ein Kapital von 1000 Thlr. zu dem Zwecke, um aus den Re-
venüen desselben einen tüchtigen Lehrer zu rcmuncriren, welcher Knaben
armer Eltern nach den Nachmittags-Lehrstunden in specielle Aufsicht zu
nehme», dieselben ihre Schul-Arbeitcn unter seiner Controle anfertigen
zu lassen, auch nach beendigten Schul-Arbeiten zur Erholung mit ihnen
Spaziergänge zu machen hätte. Die Zinsen betragen 37 Thlr. und
es befanden Ende 1860 sich 9 Knaben unter Aufsicht des Lehrers Zem-
britzky von der 7. Kommunal-Schule. Alsleben begründete ferner
die Kleinkinderbewahr-Anstalt Nr. 29., erhielt sie ans eigenen Mitteln
und sorgte durch Ueberweisung eines Kapitals von 4000 Thlr., daß