Es genügt also folgende Form:
Die Deutsche Bank in Berlin wolle gegen diesen Scheck aus meinem Gut
haben Herrn Carl Schmidt EM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. April 1926. Carl Müller.
c) Der Inhaber schock ist an den Inhaber zahlbar. Die materielle
Berechtigung (Geschäftsfähigkeit, Vertretnngsbefngnis) des Überbringers
zu prüfen, ist der Bezogene zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die
Übertragung erfolgt durch Übergabe. Drei Arten des Inhaberschecks sind
zu unterscheiden:
«) Inhaberschecks mit der reinen Inhaberklausel.
Als Zahlungsempfänger ist der Inhaber oder Überbringer bezeichnet:
Die Deutsche Bank in Berlin welle gegen diesen Scheck aus meinem Gut
haben dem Inhaber EM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. April 1926. Carl Müller.
ß) Inhaberschecks mit der alternativen Inhaber«
k l a u s e l. Sie lauten aus den Namen u n d auf Überbringer:
Die Deutsche Bank in Berlin welle gegen diesen Scheck aus meinem Gut
haben Herrn Carl Schmidt oder Überbringer EM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. April 1926. Carl Müller.
y) I n Habers ch ecks ohne E r W ä h n n n g des Zahlungs
empfängers:
Oie Deutsche Bank in Berlin welle gegen diesen Scheck aus meinem Gut
haben EM 500.— zahlen.
Berlin, den 1. April 1926. Carl Müller.
5. Nach Art des Zahlungsortes: Platz- und D i st a n z s ch e ck s.
Platzschecks nennt man Schecks, die am Zahlungsorte ausgestellt sind,
Distanzschecks Schecks, deren Bezogener an einem anderen Orte als der
Aussteller Wohnt. Dieser Unterschied kommt für die Länder in Betracht,
in denen für diese beiden Arten verschieden lange Vorlegungsfristen vor
geschrieben sind.
6. Nach Angabe der Zahlungszeit: den Scheck, der bei Vorzeigung
(bei Sicht) und den Scheck, der eine bestimmte Zeit nach der ersten Vor
zeigung (nach Sicht) zahlbar ist.
7. Nach Art der Beschränkung der Schecksumme: limitierte (be°
grenzte) und unlimitierte Schecks. Jeder dieser limitierten Schecks
gibt an, bis zu welcher Höhe die emittierende Bank für Einlösung des
Schecks Garantie leistet. Wer z. B. bei der betreffenden Bank 3000 b
6 O. GW. 25. A.
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