a6 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
6) Wagenladungen, das sind Mengen von mindestens 5000 kg
(halbe Wagenladung) oder mindestens 10.000 kg (im Deutschen
Reich grundsätzlich 15.000 kg, ganze Wagenladung) auf einem
Frachtbrief.
2. Die Stückgut- und Wagenladungsklassen werden wieder nach
der Klassifikation der Frachtgüter in zwei oder mehrere Unter-
klassen geteilt. Für bestimmte Massengüter in ganzen Wagenladun-
gen bestehen Spezialtarife.
Außer diesen Tarifklassen gibt es bei jeder Eisenbahn noch
Ausnahmstarife für Massengüter, die für einen bestimmten Ort oder
Bezirk von besonderer Wichtigkeit sind.
3. Sperrige Güter, das sind jene, die bei spezifisch geringem
Gewicht einen verhältnismäßig großen Raum einnehmen, wie z. B.
Bilder und Spiegel in Rahmen, Bottiche, Kinderwagen, Fahrräder,
ausgestopfte Tiere u. dgl., werden nach einem höheren Frachtsatze
berechnet.
Ein besonderes, alphabetisch geordnetes Warenverzeichnis, die
sogenannte Gütereinteilung (GE.), enthält die Angabe der Klassen,
nach denen die Waren zu tarifieren sind.
Die von den Eisenbahnen ausgegebenen Tarifhefte enthalten je nach
dem Geltungsbereich Lokalgütertarife und direkte Tarife: Lokalgütertarife
beschränken sich auf eine Bahn, direkte Tarife umfassen den Verkehr
zwischen zwei oder mehreren Bahnen; erstrecken sie sich auf das Ausland,
so heißen sie ausländische, direkte Gütertarife,
Zur glatten Abwicklung des Güterverkehres über mehrere Eisen-
bahnstrecken haben die Eisenbahnen sogenannte Tarifverbände ge-
bildet; hiedurch wurde insbesondere bewirkt, daß direkte Tarife
von den Stationen der einen Eisenbahn nach den Stationen der an-
deren Eisenbahnen aufgestellt wurden und so jene Aufenthalte in
den Übergangsstationen vermieden werden, die sonst durch die
Umbehandlung (Ausfertigung einer neuen Frachtkarte, Neuberechnung
der Frachtgebühren usw.) hervorgerufen würden. Da aber ein sol-
cher Stationstarif sehr viele Tarifsätze erfordern würde, wählt man
zumeist gewisse Übergangsstationen als sogenannte Schnittpunkte
und braucht dann bloß die Tarifsätze von den Stationen der bei-
den Bahnen bis zum gemeinsamen Schnittpunkt anzugeben. Der
Gesamtfrachtsatz besteht daher aus den beiden Frachtsätzen Ver-
sandstation—Schnittpunkt und Schnittpunkt—Bestimmungsstation.
Bei der Aufgabe eines Frachtgutes hat der Absender den
Frachtbrief auf einem vorgeschriebenen Formular auszustellen und
der betreffenden Abfertigungsstelle der Eisenbahn zu übergeben;
diese übernimmt das Gut mit dem Frachtbrief zur Beförderung und
drückt als sichtbares Zeichen der Annahme den Tagesstempel auf
den Frachtbrief, Dieser abgestempelte Frachtbrief dient als Be-
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