Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

a6 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
6) Wagenladungen, das sind Mengen von mindestens 5000 kg 
(halbe Wagenladung) oder mindestens 10.000 kg (im Deutschen 
Reich grundsätzlich 15.000 kg, ganze Wagenladung) auf einem 
Frachtbrief. 
2. Die Stückgut- und Wagenladungsklassen werden wieder nach 
der Klassifikation der Frachtgüter in zwei oder mehrere Unter- 
klassen geteilt. Für bestimmte Massengüter in ganzen Wagenladun- 
gen bestehen Spezialtarife. 
Außer diesen Tarifklassen gibt es bei jeder Eisenbahn noch 
Ausnahmstarife für Massengüter, die für einen bestimmten Ort oder 
Bezirk von besonderer Wichtigkeit sind. 
3. Sperrige Güter, das sind jene, die bei spezifisch geringem 
Gewicht einen verhältnismäßig großen Raum einnehmen, wie z. B. 
Bilder und Spiegel in Rahmen, Bottiche, Kinderwagen, Fahrräder, 
ausgestopfte Tiere u. dgl., werden nach einem höheren Frachtsatze 
berechnet. 
Ein besonderes, alphabetisch geordnetes Warenverzeichnis, die 
sogenannte Gütereinteilung (GE.), enthält die Angabe der Klassen, 
nach denen die Waren zu tarifieren sind. 
Die von den Eisenbahnen ausgegebenen Tarifhefte enthalten je nach 
dem Geltungsbereich Lokalgütertarife und direkte Tarife: Lokalgütertarife 
beschränken sich auf eine Bahn, direkte Tarife umfassen den Verkehr 
zwischen zwei oder mehreren Bahnen; erstrecken sie sich auf das Ausland, 
so heißen sie ausländische, direkte Gütertarife, 
Zur glatten Abwicklung des Güterverkehres über mehrere Eisen- 
bahnstrecken haben die Eisenbahnen sogenannte Tarifverbände ge- 
bildet; hiedurch wurde insbesondere bewirkt, daß direkte Tarife 
von den Stationen der einen Eisenbahn nach den Stationen der an- 
deren Eisenbahnen aufgestellt wurden und so jene Aufenthalte in 
den Übergangsstationen vermieden werden, die sonst durch die 
Umbehandlung (Ausfertigung einer neuen Frachtkarte, Neuberechnung 
der Frachtgebühren usw.) hervorgerufen würden. Da aber ein sol- 
cher Stationstarif sehr viele Tarifsätze erfordern würde, wählt man 
zumeist gewisse Übergangsstationen als sogenannte Schnittpunkte 
und braucht dann bloß die Tarifsätze von den Stationen der bei- 
den Bahnen bis zum gemeinsamen Schnittpunkt anzugeben. Der 
Gesamtfrachtsatz besteht daher aus den beiden Frachtsätzen Ver- 
sandstation—Schnittpunkt und Schnittpunkt—Bestimmungsstation. 
Bei der Aufgabe eines Frachtgutes hat der Absender den 
Frachtbrief auf einem vorgeschriebenen Formular auszustellen und 
der betreffenden Abfertigungsstelle der Eisenbahn zu übergeben; 
diese übernimmt das Gut mit dem Frachtbrief zur Beförderung und 
drückt als sichtbares Zeichen der Annahme den Tagesstempel auf 
den Frachtbrief, Dieser abgestempelte Frachtbrief dient als Be- 
„A
	        
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