III. DER KAUFM. NACHRICHTEN- U. GÜTERVERKEHR 101
5 t, die Klassen 8, 10, 12 und 13 für alle übrigen Stückgüter, die
Klassen 14, 16, 18, 20, 28 und 30 bei Frachtzahlungen für min-
destens 5 t und die übrigen Klassen für mindestens 10 t. Nach
den Klassen 8, 14 und 15 tarifieren alle Güter, die für diese Klasse
festgesetzt oder die in der GE nicht enthalten sind.
Der Gütertarif der österreichischen Bundesbahnen besteht aus
zwei Teilen: Teil I A enthält die EVO und Ausführungsbestim-
mungen, Teil I B die GE und Nebengebühren, Teil II A verschiedene
tarifarische und reglementarische Bestimmungen und solche über
die Artikel- und Ausfuhrtarife, Teil IIB die Gebührenberechnungs-
tafeln.
Die Artikeltarife 51 bis 74 gelten für bestimmte Güter von
bestimmten Produktionsstationen entweder nach allen Stationen und
Staatsgrenzen oder nach bestimmten Konsumstationen. Die Aus-
fuhrtarife enthalten die Klassen 81 bis 89. Die Klassen 55 bis 61
verstehen sich für 1 m? Ladefläche.
Tschechoslowakei. Der neue Gütertarif vom 1. März 19241)
enthält im Teil IB die Güterklassifikation und im Teil II die Tarife
der Staatsbahnstationen (Heft 1), der Kaschau-Oderberger-Bahn und
der Lokalbahnen (Heft 2) und die Frachtsätze und Beförderungs-
bedingungen für den Kohlenverkehr (Heft 3).
Das Tarifschema ist identisch mit dem der früheren Öösterrei-
chischen Staatsbahnen und lautet wie folgt:
Frachtgut
De Klasse a Wagenladung 7 Spezialgut
gewöhnl. | ermäßigt 1 | m |A|B|o[.1 | 218
|
Klasse I ist die Normalklasse und für alle Güter anzuwenden,
die weder in der Güterklassifikation noch im Abschnitt B enthalten
sind.
Ungarn. Der neue Gütertarif vom 1. Juli 1924 unterscheidet
fünf Eilgutklassen A—E, die wieder in je zwei Unterklassen für
Mengen unter 5000 und von mindestens 10.000 kg zerfallen; ferner
fünf Stückgutklassen I—V und 20 Wagenladungsklassen 1 bis 20,
die wieder in je drei Unterklassen (5000, 10.000 und 15.000 kg) ge-
teilt sind. Die Frachtsätze sind in Pengö pro 100 kg, bei den
Wagenladungsklassen 19 und 20 pro Quadratmeter der Bodenfläche
erstellt.
Jugoslawien. Ein einheitlicher Tarif besteht noch nicht, so
daß die Tarifierung in den einzelnen Direktionsbezirken eine ver-
schiedene ist. Das Tarifschema lautet ebenso wie in der Tschecho-
1) Amtliche deutsche Übersetzung bei Heinrich Mercy, Prag.