Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

104 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
4. Eilgüter (parcels), die aber keineswegs auf geringes Ge- 
wicht beschränkt sind, werden nach Tarifen befördert, die nach Ent- 
fernung und Gewicht in Zonen geteilt sind und zumeist die Post- 
tarife unterbieten. 
Vereinigte Staaten von Amerika. Auch hier sind die 
Bahnen durchwegs im Privatbesitz. Die Tarife müssen 30 Tage vor 
ihrem Inkrafttreten veröffentlicht werden, gerecht und billig und 
für jedermann gleich sein, Bei übermäßig hohen Tarifsätzen kann die 
Aufsichtsbehörde einschreiten und die Tarifsätze selbst bestimmen. 
Die Einhebung von Frachtlöhnen für vorgelegene Stationen, die höher 
sind als für entferntere Stationen, ist verboten, ebenso der Abschluß 
von Verträgen der Eisenbahnen untereinander über Verkehrs- und 
Finanzgemeinschaften (pools). Die Tarife teilen die Güter nach ihrem 
Werte ein, doch ist überall die aufgegebene Menge mitbestimmend. 
Die Frachtsätze der einzelnen Bahnen sind nicht gleich; ihre Be- 
rechnung erfolgt in der Weise, daß der Abstand zwischen zwei be- 
deutenden Verkehrspunkten (z. B. New York—Chicago) als Normal- 
strecke zugrunde gelegt wird und darnach die Tarifsätze zwischer 
den anderen Stationen prozentuell erhöht oder ermäßigt werden. 
Für Massengüter bestehen zahlreiche Ausnahmstarife mit teils er- 
höhten, teils ermäßigten Tarifsätzen. Die Eisenbahnen sind in meh- 
reren großen Verbänden zusammengeschlossen und können daher 
für den durchgehenden Verkehr Verbandstarife mit einheitlicher 
Güterklassifikation aufstellen. 
4. DER SEEFRACHTVERKEHR 
A. Raum-(Tonneh-)Gehalt, Ladefähigkeit und Klassi- 
fikation der Seehandelsschiffe, Seehandelsschiffe, das heißt. 
dem Erwerbe durch die Seeschiffahrt dienende Fahrzeuge, sind alle 
Schiffe, mit denen die Beförderung von Personen und Gütern be- 
trieben wird, ferner die Schleppschiffe, Eisbrecher, Bergungs- und 
Lotsenfahrzeuge, Nach der Art der treibenden Kraft unterscheidet 
man Segelschiffe (Segler) und Dampfschiffe (Dampfer, englisch 
Steamer). 
Die Segelschiffe führen nach der Beschaffenheit ihrer Bemastung und 
Besegelung folgende Benennungen: Vollschiff (drei und mehr Maste mit 
Querhölzern oder Raaen), Barkschiff (zwei Maste mit; ein Mast ohne Raaen), 
Barkschoner (ein Mast mit, zwei ohne Raaen), Brigg (zwei Maste mit 
Rasen), Briggschoner (ein Mast mit, ein Mast ohne Raaen) und Gaffel- 
schoner (zwei oder mehr Maste mit Gaffeln). Die Dampfschiffe sind Rad-, 
Schrauben- oder Turbinendampfer; Eil, Post-, Passagier-, Waren- oder 
gemischte Dampfer; Petroleum-, Fischerei- und Kabeldampfer. Segler und 
Dampfer werden heutzutage fast durchwegs aus Stahl gebaut.
	        
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