124 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
allenthalben auftretende Bestrebungen, Ordnung in die zerrütteten
Währungsverhältnisse zu bringen. Diese Bestrebungen sind zunächst
auf eine Stabilisierung des Außenwertes der inländischen Währungs-
einheit gerichtet und suchen dieses Ziel durch eine Beherrschung
des Devisenmarktes zu erreichen. Die Goldwechselwährung tritt so
in vielen Ländern an die Stelle der früheren Goldwährung; andere
Staaten mit ausreichenden Goldvorräten gehen zur Goldbullion-
währung über, wieder andere kehren zur reinen Goldwährung zurück.
Deutsches Reich. Vor dem Weltkrieg Goldwährung: Einheit 1 Mark
(M.) = 100 Pfennige (Pf.); Hauptmünzen: Goldstücke zu 20 und 10 Mark;
Scheidemünzen aus Silber, Nickel und Bronze. Die frühere Nebenmünze,
der Vereinstaler = 3 M., war seit 1. Oktober 1907 außer Kurs gesetzt.
Staatsnoten: 120 Millionen Mark Reichskassenscheine zu 5 und 10 M.
ohne Zwangskurs und bei der Reichsbank als der Reichshauptkasse jederzeit
in barem Geld einlöslich. Banknoten: Die Noten der Deutschen Reichsbank
(Reichsbanknoten) und der vier sogenannten Privatnotenbanken. Deckung
ein Drittel in barem, der Rest bankmäßig; bei Ausgabe von 500 Millionen
(an den Quartalsletzten 750 Millionen) Mark Noten über die Bardeckung
war eine Notensteuer von 5% PD. a. an den Staat zu entrichten (indirekte
Kontingentierung). Die Banknoten waren jederzeit einlöslich, die Reichs-
banknoten seit 1. Jänner 1910 gesetzliches Zahlungsmittel.
Während des Weltkrieges wurde die Einlöslichkeit der Banknoten
aufgehoben, Gold- und Silbermünzen flossen größtenteils freiwillig der
Reichsbank zu, die auch die in Umlauf gesetzten Scheine der Kriegsdarlehens-
kasse in ihre Notendeckung einbezog. An Stelle der Kurantmünzen traten
die uneinlöslichen Banknoten und die eben genannten Scheine der Kriegs-
darlehenskasse 1).
Die Geldentwertung nach dem Kriege fiel ins Ungemessene, die gesamte
Volkswirtschaft war zerrüttet. Am 15. Oktober 1928 wurde die Deutsche
Rentenbank errichtet; sie erhielt das Recht, Rentenbriefe auszugeben,
die auf dem Grundbesitz der Landwirtschaft, der Industrie und des Handels
bis zu 4% des Goldwertes sichergestellt waren. Diese Rentenbriefe lauteten
auf Goldmark und waren jederzeit in Rentenmarknoten einlöslich. Die Aus-
gabe dieser Noten wurde mit 3200 Millionen Mark limitiert, hievon wurden
1200 Millionen Mark dem Reiche zur Verfügung gestellt und ebensoviel für
Kredite der Reichsbank und der Privatnotenbanken verwendet. Für die
Zwecke des Außenhandels wurde mit Gesetz vom 19, März 1924 die
Deutsche Golddiskontbank errichtet, die das Recht erhielt, bis 5 Mil-
lionen Pfund Sterling auf Pfund Sterling lautende und in Berlin jederzeit
einlösliche Noten auszugeben; ihre Deckung bestand zur Hälfte in Gold
oder kurzfristigen Devisen.
Mit Gesetz vom 30. August 1924 ist, zunächst allerdings nur
nominell, die Goldwährung wieder hergestellt worden. Einheit
1 Reichsmark — 100 Reichspfennige. Goldmünzen zu 20 und 10
1) Die Darlehenskassenscheine hatten keinen Zwangskurs, mußten aber
von allen Reichs- und öffentlichen Kassen angenommen werden (Darlehens-
kassengesetz vom 4. August 1919). Die Dritteldeckung der Banknoten wurde am
5. Mai 1921 zunächst bis Ende 1923 aufgehoben, die Vorschrift über die
Notensteuer seit 1914 gegen Abgeltung einer bestimmten Reichsabgabe außer
Kraft gesetzt,