IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 125
Reichsmark mit den gleichen Ausmünzungsverhältnissen (2790. M =
1 kg fein © %/0 fein) wie vor dem Kriege, Silbermünzen zu 1 bis 5
Reichsmark (Zahlkraft bis. 20 RM). und kleine Münzen.
Banknoten: Die Noten der neu organisierten Deutschen Reichs:
bank?), auf mindestens 10 RM lautend, Deckung 40% in Gold (min-
destens 3/,) und in Devisen (Banknoten, Schecks, tägliche Forde-
rungen und Wechsel mit einer Laufzeit von höchstens 14 Tagen auf
ausländische Währung), der Rest bankmäßig. Sinkt die Bardeckung
unter 40%, so ist eine gestaffelte Notensteuer an den Staat zu ent-
richten, die mit 3% der fehlenden Deckung beginnt, bei einer Drittel-
deckung 8% und für jedes weitere fehlende Prozent 1% beträgt. Um
mindestens */, dieser Steuer soll der jeweilige Diskontsatz erhöht
werden und jedenfalls 5% betragen. Die Anfertigung, Ausgabe und
Einziehung der Noten erfolgt unter der Kontrolle des (ausländischen)
Kommissärs für die Notenausgabe und wird durch den besonderen
Ausfertigungsstempel beurkundet, den jede in Umlauf gesetzte Note
tragen muß. Außerdem besitzen noch die Bayrische Notenbank, die
Sächsische Bank, die Württembergische Notenbank und die Badische
Bank in beschränktem Maße (insgesamt 194 Mill. RM.) das Recht der
Notenausgabe, doch sind diese Noten nicht gesetzliches Zahlungs-
mittel. Die Einlöslichkeit der Banknoten in Gold, Goldbarren oder
Auszahlungen in ausländischer Währung ist für einen späteren Zeit-
punkt in Aussicht genommen.
Die Golddiskontbank verlor ebenso wie die Rentenbank das Noten-
emissionsrecht, die Noten der Rentenbank müssen innerhalb zehn Jahren
eingezogen werden. Die früheren Banknoten wurden im Verhältnis 1 RM =
1 Billion Papiermark umgetauscht.
Österreich. Vor dem Weltkrieg hatte Österreich-Ungarn hinkende Gold-
währung: Einheit 1 Krone (K) = 100 Heller (h); Hauptmünzen: Goldstücke
zu 20 und 10 K; Scheidemünzen: Fünf-, Zwei- und Einkronenstücke aus
Silber, Zwanzig-, Zehn-, Zwei- und Einhellerstücke ; Nebenmünze: Der
Silbergulden = 2 K. Banknoten: Die Noten der Österreichisch-ungarischen
Bank zu 10, 20, 50, 100 und 1000 K. Die Ausgabe der Banknoten war in
der Weise geregelt, daß zwei Fünftel in Gold und Silber, der Rest bank-
mäßig gedeckt sein mußten; überstieg der Notenumlauf die Bardeckung um
600 Millionen Kronen, so hatte die Österreichisch-ungarische Bank eine
Notensteuer von 5% p. a. an den Staat zu entrichten (indirekte Kontingen-
tierung); viermal im Monat gab die Bank in ihren Ausweisen an, wieviel
Noten sie auf Grund ihres Barstandes ausgeben durfte, ohne die Steuer
entrichten zu müssen (die sogenannte steuerfreie Banknotenreserve) bzw.
wie groß der steuerpflichtige Banknotenumlauf war.
Zu Beginn des Weltkrieges wurden diese Bestimmungen für die Noten-
ausgabe sistiert; die Österreichischungarische Bank gewährte dem Staate
Darlehen gegen Wechsel auf den Staat und gab dafür Noten aus. Die
Kurant-, später auch die Scheidemünzen verschwanden aus dem Verkehr.
?) Über die Organisation der Deutschen Reichsbank s..S. 241.