IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 127
zugebenden Banknoten soll bei der Eröffnung der Bank 20% des
Notenumlaufes und der sofort fälligen Verbindlichkeiten abzüglich der
Staatsschuld betragen und während der nächsten 15 Jahre um 1%
Jährlich vergrößert werden. Als Bardeckung gelten außer den Edel-
metallen, von denen das Gold mindestens 3/, bilden soll, wert-
beständige Valuten und Devisen. Sinkt die Bardeckung unter den
vorgeschriebenen Prozentsatz, so hat die Bank eine Steuer an den
Staat zu entrichten, die um 1% größer ist als der jeweilige Wechsel-
diskontsatz, falls der Unterschied zwischen vorgeschriebener und
Bardeckung 2% nicht überschreitet und für jede weitere Verschlech-
terung von 2% um je 11/,% steigt. Jedenfalls soll die Steuer in
diesem Falle nicht weniger als 5% p. a. betragen. Die Noten haben
gesetzliche Zahlkraft und sind zunächst uneinlöslich, die Aufnahme
der Barzahlungen ist einem besonderen Gesetz vorbehalten.
Ungarn. Nach verschiedenen Inflationsperioden übernahm das
königl. ungar. staatliche Noteninstitut im Jahre 1921 die Funktionen
der früheren Österreichisch-ungarischen Bank. Am 24. Mai 1924 fand
die gründende Generalversammlung der Ungarischen Nationalbank
statt, die fast in gleicher Weise wie die Österreichische Nationalbank
organisiert wurde und das alleinige Recht der Notenausgabe erhielt;
sie wurde verpflichtet, die Währung auf der Basis 1 £ = 346.000
Papierkronen zu stabilisieren. Die Noten sind vorläufig uneinlöslich,
die neue Münzeinheit ist der Pengö zu 100 Filler (Heller) = dem
Goldwerte von 12.500 Papierkronen. Auf Grund des Münzfußes von
3420 Pengö = 1 kg feines Gold, 9/9 fein, ist die Ausprägung von
Stücken zu 20 und 10 Pengö in Aussicht genommen. Ferner werden
Scheidemünzen geprägt, und zwar aus Silber zu 1 Pengö und Stücke
von 50 bis 1 Filler aus unedlem Metall. Die Rechnung in Pengö ist
ab 1. Jänner 1927 obligatorisch.
Großbritannien. Vor dem Weltkriege Goldwährung: Einheit
1 Pfund Sterling (£) a 20 Schillinge (s) ä 12 Pence (d)%). Haupt-
münze: der Sovereign — 1 £; Scheidemünzen aus Silber zu 58
(Crown), 21/, s (Half-Crown), zu 2 s (Florin), 1 s, 6, 4, 3, 2 und 1d,
aus Bronze zu 1 und 1!/, Penny.
Banknoten: Die Noten der Bank of England einlöslich und mit
Zwangskurs®). Deckung in barem zu !/; in Gold, zu */5 in Silber®),
*) Bei Preisen (Kursen), die in Schillingen und Pence ausgedrückt
werden, ist die Schreibweise z. B. 2/3, das heißt 2s 34d, üblich; der Strich
ist kein Bruchstrich, sondern ein verstümmeltes ß.
5) Es ist eine alte Gepflogenheit der Bank of England, Noten, die
zurück an die Bank gelangt sind, nicht mehr auszugeben; sie werden auf-
bewahrt.
6) Die kleinste Note der Bank of England lautet auf 5 @; da die
Zahlkraft der Silbermünzen auf 2 % beschränkt ist, kommt diese Silber-
deckung praktisch nicht zur Geltung.