Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 127 
zugebenden Banknoten soll bei der Eröffnung der Bank 20% des 
Notenumlaufes und der sofort fälligen Verbindlichkeiten abzüglich der 
Staatsschuld betragen und während der nächsten 15 Jahre um 1% 
Jährlich vergrößert werden. Als Bardeckung gelten außer den Edel- 
metallen, von denen das Gold mindestens 3/, bilden soll, wert- 
beständige Valuten und Devisen. Sinkt die Bardeckung unter den 
vorgeschriebenen Prozentsatz, so hat die Bank eine Steuer an den 
Staat zu entrichten, die um 1% größer ist als der jeweilige Wechsel- 
diskontsatz, falls der Unterschied zwischen vorgeschriebener und 
Bardeckung 2% nicht überschreitet und für jede weitere Verschlech- 
terung von 2% um je 11/,% steigt. Jedenfalls soll die Steuer in 
diesem Falle nicht weniger als 5% p. a. betragen. Die Noten haben 
gesetzliche Zahlkraft und sind zunächst uneinlöslich, die Aufnahme 
der Barzahlungen ist einem besonderen Gesetz vorbehalten. 
Ungarn. Nach verschiedenen Inflationsperioden übernahm das 
königl. ungar. staatliche Noteninstitut im Jahre 1921 die Funktionen 
der früheren Österreichisch-ungarischen Bank. Am 24. Mai 1924 fand 
die gründende Generalversammlung der Ungarischen Nationalbank 
statt, die fast in gleicher Weise wie die Österreichische Nationalbank 
organisiert wurde und das alleinige Recht der Notenausgabe erhielt; 
sie wurde verpflichtet, die Währung auf der Basis 1 £ = 346.000 
Papierkronen zu stabilisieren. Die Noten sind vorläufig uneinlöslich, 
die neue Münzeinheit ist der Pengö zu 100 Filler (Heller) = dem 
Goldwerte von 12.500 Papierkronen. Auf Grund des Münzfußes von 
3420 Pengö = 1 kg feines Gold, 9/9 fein, ist die Ausprägung von 
Stücken zu 20 und 10 Pengö in Aussicht genommen. Ferner werden 
Scheidemünzen geprägt, und zwar aus Silber zu 1 Pengö und Stücke 
von 50 bis 1 Filler aus unedlem Metall. Die Rechnung in Pengö ist 
ab 1. Jänner 1927 obligatorisch. 
Großbritannien. Vor dem Weltkriege Goldwährung: Einheit 
1 Pfund Sterling (£) a 20 Schillinge (s) ä 12 Pence (d)%). Haupt- 
münze: der Sovereign — 1 £; Scheidemünzen aus Silber zu 58 
(Crown), 21/, s (Half-Crown), zu 2 s (Florin), 1 s, 6, 4, 3, 2 und 1d, 
aus Bronze zu 1 und 1!/, Penny. 
Banknoten: Die Noten der Bank of England einlöslich und mit 
Zwangskurs®). Deckung in barem zu !/; in Gold, zu */5 in Silber®), 
*) Bei Preisen (Kursen), die in Schillingen und Pence ausgedrückt 
werden, ist die Schreibweise z. B. 2/3, das heißt 2s 34d, üblich; der Strich 
ist kein Bruchstrich, sondern ein verstümmeltes ß. 
5) Es ist eine alte Gepflogenheit der Bank of England, Noten, die 
zurück an die Bank gelangt sind, nicht mehr auszugeben; sie werden auf- 
bewahrt. 
6) Die kleinste Note der Bank of England lautet auf 5 @; da die 
Zahlkraft der Silbermünzen auf 2 % beschränkt ist, kommt diese Silber- 
deckung praktisch nicht zur Geltung.
	        
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