Full text : Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

136 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Werten gedeckt sein müssen: 1 Tscherwonez — 10 Goldrubel (Feingewicht
 7:744 g, 900 fein). Weiters gibt die Sowjetregierung uneinlösliche
 Staatskassenscheine zu 1,3 und 5 Goldrubel aus und prägt Silber:
münzen zu 1: Rubel, 50, 20, 15 und 10 Kopeken sowie Kupfermünzen.
Die weitere Ausgabe von ungedeckten Sowjetrubelnoten wurde verboten
 und ihre Gültigkeit erlosch:am 31. Mai 1925. Die Relation für
die Einlösung war: 1 Goldrubel — 50.000 Rubel Ausgabe 1923 =
50 Milliarden alte Sowjetrubel.
Littauen. Einheit 1 Litas zu 100 Centas (Feingewicht 0:150462 g,
sohin = !/,9 Dollar, Gesetz vom 16. August 1922). Die neu gegründete
 Bank von Littauen erhielt das alleinige Recht der Notenausgabe
 und wurde. verpflichtet, die‘ zirkulierenden Ostrubel, ‚Ostmark
 und deutschen Mark gegen ihre Noten umzutauschen (1 Litas =
175 M). Diese Noten sind mindestens mit einem Drittel in Gold,
sonst in leicht realisierbaren Werten gedeckt, derzeit uneinlöslich und
haben gesetzliche Zahlkraft.
2. DER INTERNATIONALE ZAHLUNGSVERKEHR
Von den zahlreichen Währungen sind nur wenige für den internationalen
 Zahlungsverkehr von Bedeutung geworden. Im Außenhandel
 wird Geld mit beschränktem Geltungsgebiete gemieden, der
internationale Verkehr braucht internationale Zahlungsmittel, deren
Wertgeltung auf möglichst viele Länder ausgedehnt ist. Gesetzliche
Bestimmungen spielen hiebei keine Rolle, weil der gesetzliche Annahmezwang
 bei den Landesgrenzen aufhört, die Macht des internationalen
 Zahlungsmittels wird lediglich durch die wirtschaftlichen
Verhältnisse bestimmt.‘ Das Geld jener Völker, die Außenhandel
aktiv treiben, in fremden Ländern einkaufen und dort verkaufen,
Darlehen an diese Länder gewähren, für sie Seetransporte durchführen,
 wird auch in diesen fremden Gebieten Geltung haben und
dort als Zahlungsmittel für den Außenhandel gesuchter sein als das
einheimische Währungsgeld. Das Geld eines Handelsvolkes erweitert
so auch ohne gesetzliche Maßnahmen sein Geltungsgebiet über die
Landesgrenzen hinaus und wird hiedurch zum internationalen Zahlungsmittel;
 je größer dieses Geltungsgebiet, desto größer auch die
Bedeutung dieses Geldes für den internationalen Verkehr. Für diesen
werden daher nur die Währungen der großen Handelsvölker in Betracht
 kommen, die Währungen der anderen Länder bleiben auf den
Binnenverkehr beschränkt. Aber selbst unter diesen für den internationalen
 Zahlungsverkehr wichtigen. Währungen wird sich auf dem
Weltmarkt aus Zweckmäßigkeitsgründen die. Währung mit der ausgebreitetsten
 Geltung zum Zahlungsmittel und Wertmaß des Weltmarktes,
 zum Weltgeld, ausbilden. In dieser Währung werden dann
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.