IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 137
nicht nur die Preise der Welthandelsartikel in den einzelnen Ländern
ausgedrückt werden, um sie miteinander vergleichen zu können,
es wird auch der Begleich für internationale Bezüge dieser Artikel
in diesem Gelde erfolgen.
Diese Bedeutung im Welthandel hat derzeit die englische Wäh-
rung. In dieser Währung wickelt sich nicht nur der größte Teil des
Zahlungsverkehrs zwischen Großbritannien und seinen zahlreichen
Kolonien ab, auch im übrigen überseeischen Zahlungsverkehr bildet
die Devise auf London das beliebteste und häufigste Zahlungsmittel,
weil sie auf allen Welthandelsplätzen einen Markt hat, das heißt am
meisten gefragt und angeboten wird. Während des Krieges und nach-
her hat die Dollarwährung im Zahlungsverkehr mit Zentral- und Süd-
amerika ‚sowie mit Ostasien an Bedeutung gewonnen. Die franzö-
sische Währung spielt nur im Verkehr mit seinen afrikanischen
Kolonien und im nahen Orient eine Rolle, ebenso ist die holländische
Währung auf den Verkehr des Mutterlandes mit seinen Kolonien
beschränkt.
Das Zahlungsmittel des internationalen Verkehrs ist die Devise
in allen derzeit üblichen Formen. (Cable transfer, Auszahlung, Scheck,
Wechsel, s. hierüber 2. Abschnitt). Daher bildet auch der Devisen-
kurs die Grundlage für die Berechnung der Preisparitäten der ein:
zelnen Waren und Effekten und für den Begleich (Rembours). Diese
Bedeutung der Devise für den internationalen Verkehr ist bereits ge-
würdigt worden; hier soll nur mehr die Devise im überseeischen
Zahlungsverkehr besprochen werden.
Die Notierung der Devisenkurse auf den überseeischen Plätzen
ist bis auf wenige Ausnahmen eine indirekte, sie versteht sich daher
für eine inländische Währungseinheit in der ausländischen Währung;
da London grundsätzlich die Notierungsweise des auswärtigen Platzes
übernimmt, ist ein. Vergleich des‘ Londoner Kurses: mit dem über-
seeischen Kurs sofort möglich. Gewöhnlich werden auf den über-
seeischen Plätzen Kurse für mehrere Verfallzeiten notiert, und zwar
für telegraphische Auszahlung (C. T. oder T. T.) und auf Sicht;
entweder reine Sicht (on demand, at sight, a vista, Scheck) oder
Zeitsicht. Kabelkurse sind sofort fällig, reine Sichtkurse nach Ablauf
der erforderlichen Überfahrtzeit, bei den Zeitsichtkursen tritt noch
die Zeit nach Sicht hinzu. Reine Sichtkurse werden daher auf Kabel-
kurse ‚reduziert, indem die Zinsen für die Überfahrtzeit berechnet
und bei der direkten Notierung hinzugezählt, bei der indirekten No-
tierung abgezogen werden. Die Überfahrtzeit ist für die einzelnen
Plätze usancemäßig festgesetzt und beträgt für New York und ost-
indische Plätze 15, für Zentral- und Südamerika (mit Ausnahme
von Chile), Straits settlements, Südafrika und Zansibar 30 Tage, für
Ostasien, Australien und Chile 45 Tage.