Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IV. DIE WÄHRUNGEN UND DEVISENNOTIERUNGEN 137 
nicht nur die Preise der Welthandelsartikel in den einzelnen Ländern 
ausgedrückt werden, um sie miteinander vergleichen zu können, 
es wird auch der Begleich für internationale Bezüge dieser Artikel 
in diesem Gelde erfolgen. 
Diese Bedeutung im Welthandel hat derzeit die englische Wäh- 
rung. In dieser Währung wickelt sich nicht nur der größte Teil des 
Zahlungsverkehrs zwischen Großbritannien und seinen zahlreichen 
Kolonien ab, auch im übrigen überseeischen Zahlungsverkehr bildet 
die Devise auf London das beliebteste und häufigste Zahlungsmittel, 
weil sie auf allen Welthandelsplätzen einen Markt hat, das heißt am 
meisten gefragt und angeboten wird. Während des Krieges und nach- 
her hat die Dollarwährung im Zahlungsverkehr mit Zentral- und Süd- 
amerika ‚sowie mit Ostasien an Bedeutung gewonnen. Die franzö- 
sische Währung spielt nur im Verkehr mit seinen afrikanischen 
Kolonien und im nahen Orient eine Rolle, ebenso ist die holländische 
Währung auf den Verkehr des Mutterlandes mit seinen Kolonien 
beschränkt. 
Das Zahlungsmittel des internationalen Verkehrs ist die Devise 
in allen derzeit üblichen Formen. (Cable transfer, Auszahlung, Scheck, 
Wechsel, s. hierüber 2. Abschnitt). Daher bildet auch der Devisen- 
kurs die Grundlage für die Berechnung der Preisparitäten der ein: 
zelnen Waren und Effekten und für den Begleich (Rembours). Diese 
Bedeutung der Devise für den internationalen Verkehr ist bereits ge- 
würdigt worden; hier soll nur mehr die Devise im überseeischen 
Zahlungsverkehr besprochen werden. 
Die Notierung der Devisenkurse auf den überseeischen Plätzen 
ist bis auf wenige Ausnahmen eine indirekte, sie versteht sich daher 
für eine inländische Währungseinheit in der ausländischen Währung; 
da London grundsätzlich die Notierungsweise des auswärtigen Platzes 
übernimmt, ist ein. Vergleich des‘ Londoner Kurses: mit dem über- 
seeischen Kurs sofort möglich. Gewöhnlich werden auf den über- 
seeischen Plätzen Kurse für mehrere Verfallzeiten notiert, und zwar 
für telegraphische Auszahlung (C. T. oder T. T.) und auf Sicht; 
entweder reine Sicht (on demand, at sight, a vista, Scheck) oder 
Zeitsicht. Kabelkurse sind sofort fällig, reine Sichtkurse nach Ablauf 
der erforderlichen Überfahrtzeit, bei den Zeitsichtkursen tritt noch 
die Zeit nach Sicht hinzu. Reine Sichtkurse werden daher auf Kabel- 
kurse ‚reduziert, indem die Zinsen für die Überfahrtzeit berechnet 
und bei der direkten Notierung hinzugezählt, bei der indirekten No- 
tierung abgezogen werden. Die Überfahrtzeit ist für die einzelnen 
Plätze usancemäßig festgesetzt und beträgt für New York und ost- 
indische Plätze 15, für Zentral- und Südamerika (mit Ausnahme 
von Chile), Straits settlements, Südafrika und Zansibar 30 Tage, für 
Ostasien, Australien und Chile 45 Tage.
	        
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