V. DIE SUBJEKTE DES WIRTSCHAFTLICHEN‘ VERKEHRS 157
älteste Bank im Mittelalter, die St. Georgsbank zu Genua, im Jahre 1407
gegründet, war ein mons, der dem Staate Geld lieh, die Kolonialbesitzungen
verwaltete und Bankgeschäfte betrieb. Parallel damit entwickelten sich im
Norden Europas die privilegierten Handelskompanien, die aus der Schilffs-
partnerschaft entstanden waren und zur Durchführung großer überseeischer
Unternehmungen gegründet wurden. Zahlreiche Kaufleute beteiligten sich
gegen Anteil am Gewinn und Verlust. Vorerst erfolgte der Zusammenschluß
nur von Fall zu Fall für einzelne Unternehmungen, später wurde das Kapital
dauernd in der Gesellschaft belassen und im 17. Jahrhundert nahmen diese
Handelskompanien die Form von Aktiengesellschaften an. Jeder Teil-
nehmer haftete mit seiner Einlage und über diese wurde eine Urkunde, die
Aktie, ausgegeben. Zur selben Zeit fand in Frankreich die Form der Aktien-
gesellschaft auch auf die Kommanditgesellschaft Anwendung, indem das
Kapital der Kommanditisten in Aktien zerlegt wurde, es entstand die Kom-
manditgesellschaft auf Aktien.
Die Entwicklung der Handelsgesellschaften war sohin in den
verschiedenen Staaten des europäischen Kontinents eine ziemlich
einheitliche, und daher stimmen auch in der gegenwärtig geltenden
Handelsgesetzgebung dieser Staaten die rechtlichen Formen der
Handelsgesellschaften im Wesen überein. Es sind dies:
A. Die offene Handelsgesellschaft ist die Vereinigung von
zwei oder mehreren Personen zum Betrieb eines Handelsgewerbes
unter einem gemeinschaftlichen Namen, wobei jeder nicht nur mit
seiner Einlage, sondern mit seinem ganzen Vermögen haftet.
Die offene Handelsgesellschaft bietet Gelegenheit, einerseits
durch Vereinigung mehrerer Kapitalien eine größere Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes zu ermöglichen, anderseits aber auch die ver-
schiedenen Kenntnisse und Fähigkeiten der Gesellschafter einem
Unternehmen zuzuwenden. Wie bei jedem Gesellschaftsverhältnis ist
unbedingtes gegenseitiges Vertrauen der Gesellschafter unerläßlich
zum Gedeihen des Unternehmens; sehr häufig ist daher das Gesell-
schaftsverhältnis gefestigt durch verwandtschaftliche Bande (z. B.
Brüder, die das Geschäft ihres Vaters gemeinschaftlich übernommen
haben). Immerhin ist von den Formen, in denen Handelsgesell-
schaften gebildet werden können, die offene Handelsgesellschaft die
am häufigsten vorkommende,
.B. Die Kommanditgesellschaft ist vorhanden, wenn einer
oder mehrere mit ihrem ganzen Vermögen, dagegen einer oder
mehrere nur mit ihrer Einlage haften; die ersteren heißen Kom-
plementäre, die letzteren Kommanditisten.
Die Kommanditgesellschaft ist eine häufige Gesellschaftsform;
sie bietet kapitalbesitzenden Elementen die Möglichkeit, sich an
einem Unternehmen, zu dessen leitenden Personen (Komplemen-
tären) sie infolge Bekanntschaft oder häufig Verwandtschaft das
nötige Vertrauen besitzen, mit Kapitalseinlagen zu beteiligen, ohne
diesem Unternehmen auch ihre Zeit und Arbeit widmen zu müssen;