Contents : Die drei Nationalökonomien

Fulltext access denied for pi 1928055672 and pageNo 68
            
57 Petition an das Frankfurter Parlament ein mit der Forderung, es mögen von nun an die Strassen-, Eisenbahn-, Brücken- und Kanalbauten unmittelbar durch die Arbeiterklasse ausgeführt werden. Ueber diese Petition ging die Versammlung zur Tagesordnung über!), allein nicht lange darauf pochte die Forderung des Rechts auf Arbeit desto ungestümer an ihre Pforten. Bei der zweiten Beratung der Grundrechte des deutschen Volkes lagen nämlich zu 8 zo des Entwurfes, der die Unverletzlichkeit des Eigentums verkündete, mehrere Petitionen vor. Die des Handwerkercongresses wurde bereits erwähnt; ausserdem verlangte der Abgeordnete Heubner, die Nationalversammlung möge ein Gesetz zum Schutze der Arbeiter ins Leben treten lassen und die‘ Centralstelle für Handel und Gewerbe in Stuttgart forderte die Nationalversammlung dringend auf, eine Bestimmung in die Grundrechte aufzunehmen, die geeignet wäre, „die grosse Anzal der Arbeitenden im Felde. der Industrie und des Handels darüber zu beruhigen, dass auch ihnen eine materielle Errungenschaft geworden sei in der Neugestaltung des deutschen Vaterlandes“ *). Ueber diese Anträge auf Schutz und Bürgschaft der Arbeit erstattete der Abgeordnete Degenkolb im Namen des volkswirtschaftlichen Ausschusses Bericht, der in der Forderung gipfelte, die Nationalversammlung möge einen die Arbeit verbürgenden Paragrafen in die (Grundrechte nicht aufnehmen. Der Berichterstatter begründete sein ablehnendes Votum damit, dass, wenn der Staat Jedem eine seinen Kräften angemessene Arbeit und dieser entsprechenden Iohn verbürge, die Arbeiter zur Unmündigkeit herab- und in gänzliche Erschlaffung versinken würden. Uebrigens müsse der Staat der Concurrent Aller werden, wenn er Jeden auf eine seinen Kräften angemessene Art beschäftigen solle. Trotz dieser Haltung des Berichtserstatters beantragten Form ausgedrückt, indem eine Sicherung des Lebens nicht umsonst, sondern nur gegen Arbeit beansprucht wird. Hiermit werden aber die Mitglieder eines und desselben Staates solidarisch verbindlich gemacht, einer die Sorge für den andern zu übernehmen; und dieses widerspricht dem Principe der bestehenden Gesellschaft, dem Principe der freien Concurrenz, demzufolge jeder für sich selbst zu sorgen hat. Aus diesem Grunde ist das Recht auf \Arbeit anrealisirbar. . 1) Vgl. den stenograf, Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituirenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, Leipzig 1849, Bd. 7 p. 4922. jr 92} Siehe ebendaselbst die Sitzung v. 9. Februar 1849 p. 5100 ff,
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.