Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

VII. DIE ORGANISATION DES ÜBERSEEGESCHÄFTES 197 
seinem Agenten eine genaue Offerte auf Basis eines bestimmten 
Terminpreises und der Agent hat nun den Verkaufspreis nach den 
jeweiligen Schwankungen des Terminmarktes zu regulieren. 
Der Ablader stellt die Faktura direkt an den Käufer aus und 
übermittelt sie dem Agenten zur Ausfolgung. Gleichzeitig wird der 
Wert der Faktura eingezogen, denn eine offene Kreditierung ist 
außerordentlich selten. Dieser Wertausgleich erfolgt entweder durch 
Barzahlung oder Scheck bei Übernahme der Ware (cash on delivery, 
contre remboursement) oder häufiger gegen Tratte auf eine vom 
Käufer angegebene Bank, zumeist in London: First Class London 
drafts (F. 6. L.). 
Zu diesem Zwecke ist es notwendig, daß der Käufer schon vor 
der Bestellung mit einer Bank auf dem Londoner Platze in Ver- 
bindung tritt, die Tratten auf sie gegen Verschiffung von Waren 
akzeptiert. Hiefür berechnen die Londoner Banken eine Akzeptprovi- 
sion von 1/, bis 3/,%. Der Verkäufer zieht nunmehr den Betrag der 
Faktura in £ auf die angegebene Londoner Bank drei oder sechs 
Monate nach Sicht und begibt (negoziert) diese Tratte an seine 
Bank oder er beauftragt diese, selbst auf London für seine Rechnung 
zu trassieren. In jedem Falle werden der Tratte die Verschiffungs- 
papiere beigegeben. Die negozierende Bank in Übersee sendet die 
Dokumententratte an ihren Korrespondenten in London und dieser 
präsentiert sie zur Annahme der bezogenen Bank, die gegen Aus- 
folgung der Dokumente akzeptiert. Die akzeptierende Bank stellt ent- 
weder, wenn sie ihrem Kommittenten einen unbedeckten Kredit ein- 
räumt, die Dokumente dem Käufer zu oder sie liefert sie gegen einen 
Leiter of Lien aus oder sie fordert von ihm vorherige Einsendung 
einer entsprechenden Deckung durch Rimessen oder Schecks. Im 
letzteren Falle erfolgt die Freistellung der inzwischen eingetroffenen 
und eingelagerten Ware sehr häufig nach Maßgabe des Bedarfes in 
Partien gegen Remittierung der entsprechenden Teilbeträge. 
Bei direkter Trassierung auf den Käufer wird in der Regel D/P 
(s. voriges Kapitel) ausbedungen. Recht häufig, insbesondere bei 
Importen aus den Vereinigten Staaten von Amerika, wird an der 
Bedingung: „Dokumente gegen Barzahlung (Scheck)“ mit oder ohne 
Skonto festgehalten. 
Zuweilen warten die Ablader das Eintreffen fester Orders nicht 
ab, sondern verschiffen die unverkaufte Ware nach Europa, um die 
Überfahrtzeit zur Placierung der Ware auszunutzen. Handelt es sich 
hiebei um ganze Schiffsladungen, so wird das Schiff zunächst nach 
einem sogenannten Orderhafen dirigiert, wie z. B. ein Hafenplatz 
im Kanal (order to channel) oder St. Vincent auf den Kap Verdischen 
Inseln für südamerikanische Verschiffungen, wo der Kapitän den 
Bestimmungshafen der inzwischen verkauften Schiffsladung erfährt.
	        
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