Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

198 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Häufig nimmt auch in diesem Falle der Ablader einen Vorschuß 
entweder von der Bank seines Platzes oder von dem europäischen 
Vertreter in Anspruch. Im letzteren Falle erfolgen solche Verschiffun- 
gen in der Form von Konsignationen; der Ablader erteilt hierüber 
Faktura so, als ob die Ware verkauft wäre, „to Whom it may con- 
cern‘, doch zieht er von dem limitierten Betrag einen Margin ab, 
welcher den Kommissionär für etwaige Differenzen sicherstellen soll, 
oder er macht diesen Abzug nicht in der Faktura, trassiert aber 
einen um den Margin kleineren Betrag. Die Trassierung erfolgt D/A 
wie bei Fixverkäufen. Nach durchgeführtem Verkauf vergütet der 
Kommissionär dem Ablader den ihm nach Abzug der Provision und 
Spesen zukommenden Restbetrag. 
4. DER EXPORT NACH ÜBERSEE 
Das überseeische Exportgeschäft weist alle Formen des mittel- 
baren und unmittelbaren Verkehres sowohl bei der Abschließung des 
Verkaufs wie auch bei der Wertausgleichung auf. Vom direkten Ver- 
kehr zwischen überseeischem Käufer und europäischem Produzenten, 
der sich vom Landgeschäft in nichts mehr unterscheidet, bis zur 
altgewohnten Inanspruchnahme von besonderen Exporthäusern samt 
deren Zweigniederlassungen, Agenten oder Kommissionären in Über- 
see und mit Rembours über einen internationalen Bankplatz sind 
alle Nuancen vertreten und durch den fortwährenden Wechsel der 
Absatz- und Kreditverhältnisse einer steten Änderung unterworfen. 
In dieser Mannigfaltigkeit hat sich wohl der Handel nach den ein- 
zelnen Importgebieten eine gewisse Einheitlichkeit bewahrt, so daß 
nach einem und demselben Lande bestimmte Exportusancen in der 
Mehrzahl der Fälle überwiegen; doch werden aus verschiedenen 
Gründen, unter welchen die starke Konkurrenz keine geringe Rolle 
spielen dürfte, Abweichungen von den gewöhnlichen Usancen immer 
wieder wahrzunehmen sein. 
In den meisten Fällen ist der sogenannte Exporteur noch 
immer. der hauptsächlichste Träger des Exportgeschäftes. Zuweilen 
Kommissionär, meist aber Eigenhändler, unterhält er mit bestimmten 
Exportgebieten direkt oder durch Zweigniederlassungen, Agenten oder 
Kommissäre ständige Beziehungen und bringt die von dort einlangen- 
den Orders zur Ausführung. Er steht zu diesem Zwecke mit einer 
großen Anzahl von leistungsfähigen Produzenten in direkter oder 
indirekter (siehe‘ unten) Verbindung; von diesen erhält er Muster- 
kollektionen oder Kataloge, kalkuliert die aufgegebenen Preise auf 
Basis der überseeischen Zahlungskonditionen, in der Regel eif 
Importhafen, und läßt nun die Ware durch die genannten Mittels- 
personen im überseeischen Absatzgebiet ausbieten. Die einlangenden
	        
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