VIII. DAS BANKGESCHÄFT 2535
missionsgeschäft lange nicht diese Ausdehnung und Bedeutung wie
bei den mitteleuropäischen Banken.
In Holland befassen sich die sogenannten Kulturbanken im
besonderen mit dem Warenkommissionsgeschäft. Sie gewähren den
Rohstoffproduzenten in den Kolonien Vorschüsse, zumeist gegen
Verpfändung der Ernte (Oogstverband), beteiligen sich wohl auch
dauernd an solchen Plantagen- oder Kulturunternehmungen, nehmen
dann diese Rohprodukte in Konsignation und verkaufen sie vielfach
auf den Auktionen in A’dam und R’dam.
In England gewähren die großen Depositenbanken nur Vor-
schüsse gegen Verpfändung von Wertpapieren und Wechseln. Sie er-
öffnen dem Kommittenten neben seinem Drawing oder Current
account ein. Loan account‘ und schreiben diesem den bewilligten
bedeckten Kredit gut. Der Kommittent zieht Schecks zu Lasten dieses
Loan account, die ihm auf Drawing account gutgeschrieben werden
und kann nun über diese Depositenguthaben für seine Zwecke
verfügen. Der Kommittent zahlt für den bewilligten Gesamtkredit,
insolange er nicht gelöscht oder nicht mehr benötigt wird, Dar-
lehenszinsen, einerlei ob er ihn ganz oder nur teilweise benutzt.
Das eigentliche Kommissionsgeschäft wird von den Merchant bankers
und von den foreign and colonial banks (siehe unten) betrieben. Aber
auch diese vermeiden zumeist die dauernde Festlegung ihrer Mittel
und gewähren daher nur Betriebskredit. Die Kontokorrentverbindung
ist sonach beschränkt auf die Kreditgewährung im laufenden Ge-
schäft und findet keine Ausdehnung auf dauernde Beteiligungen,
ist sohin auch kein Ausgangspunkt für Konzernbildungen wie auf
dem Kontinent.
Ebenso liegt in der Union das Kommissionsgeschäft nicht in
den Händen der Banken, sondern der Merchant bankers und foreign
banks. Die Banken müssen einen Teil ihrer Depositen als gesetzliche
Reserve halten (siehe Depositengeschäft) und sind daher in der
Kreditgewährung hinsichtlich der Höhe und auch zeitlich beschränkt.
Bei den Nationalbanken darf überdies die Kreditgewährung an
einen Kommittenten 10% des eigenen Kapitals nicht übersteigen.
Da sonach der Kredit, den eine Bank einem Kaufmann gewährt, nicht
beträchtlich sein kann, pflegen viele Firmen mit mehreren Banken
in Kontokorrentverbindung zu stehen. Alle diese Bindungen sind
natürlich bei den Privatbankiers nicht vorhanden und daher kommen
diese für die Finanzierung der Industrie und des Handels haupt-
sächlich in Betracht.
5. DAS FINANZIERUNGSGESCHÄFT
Finanzierung im weitesten Sinne ist Aufbringung von Kapital.
In neuerer Zeit versteht man unter dem Finanzierungsgeschäft der
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