Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

236 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Banken immer häufiger die Aufbringung des in Effekten dargestellten 
Kapitals, wie sie in der Gründung von Aktiengesellschaften und in 
der Ausgabe von Wertpapieren zum Ausdruck kommt?®8). Zum 
Unterschiede von dem sogenannten laufenden Bankgeschäft, das 
bisher besprochen wurde, hat das Finanzierungsgeschäft temporären 
Charakter; es erfordert zumeist großes Kapital und eine genaue 
Kenntnis des Geldmarktes sowie der gesamten wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse. 
Für die Aufgabe der Bank im Finanzierungsgeschäft ist wesent- 
lich, daß sie die Garantie?) übernimmt für den Erfolg der ganzen 
Transaktion und sich insbesondere verpflichtet, die abandonnierten 
(das sind die unverkauft gebliebenen) Effekten selbst zu über- 
nehmen. Man unterscheidet die Emission von Anleihen und die 
Gründung. von Aktiengesellschaften bzw. Vermehrung ihres Aktien- 
kapitals. Handelt es sich um die Emission von Anleihen, so wird 
die kapitalbedürftige Körperschaft, der Staat, die Gemeinde, Offerte 
von einer oder mehreren Banken einfordern. Der abzuschließende 
Vertrag wird Bestimmungen enthalten über den Gesamtbetrag und 
über allenfalls eingeräumte Optionen), den Zweck des Anleihens, 
die Höhe des Zinsfußes, den Zinsen- und Tilgungsdienst und dessen 
Sicherstellung, die Sicherung der Marktfreiheit%1), über die Höhe 
des Übernahmskurses, eventuell die Modalitäten der Beteiligung des 
Emittenten am Emissionsgewinn, über die Spesen der Kotierung 
an der Börse, die Stückelung der Anleihe und ähnliches. Weniger 
häufig ist die Übernahme einer Anleihe seitens der Bank lediglich 
zum kommissionsweisen Verkaufe. 
Auch bei der Gründung einer Aktiengesellschaft verpflichtet sich 
die Bank, sämtliche Aktien, soweit sie dieselben nicht selbst über- 
nimmt, unterzubringen. Diese Garantie ist wichtig, weil der Nach- 
weis, .daß der eingeforderte Betrag auf jede Aktie bar eingezahlt 
28) Manche sehen eine Finanzierung nur in der Beschaffung von Kapital 
für die Errichtung einer Unternehmung; so Liefmann, Beteiligungs- und 
Finanzierungsgesellschaften. Jena 1909. 
29) Es wird von den jeweiligen Vereinbarungen der Bank mit dem 
Emittenten abhängen, ob das Geschäft auch rechtlich als Garantievertrag 
angesehen werden kann, 
30) Die Bank übernimmt zunächst nur einen Teilbetrag des Anleihens 
und behält sich vor, innerhalb einer bestimmten Zeit weitere Beträge zu 
übernehmen. 
31) Der Emittent verpflichtet sich, innerhalb einer gewissen Zeit kein 
gleichartiges Papier auf den Markt zu bringen. Anderseits können sich die 
Zeichner gegen eine Bonifikation verpflichten, die von ihnen gezeichneten 
Effekten innerhalb einer bestimmten Zeit nicht in Verkehr zu bringen. Solche 
Sperrstücke haben den Zweck, den Kurs nach der Ausgabe durch großes 
Angebot nicht allzusehr zu drücken.
	        
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