240 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
6. DAS EFFEKTENGESCHÄFT
Das Effektengeschäft im engeren Sinne hat den An- und
Verkauf von Effekten für eigene Rechnung der Bank zum Gegenstand.
Die Veranlassung hiezu wird verschieden sein. Zunächst
kann die Bank einen Teil der eigenen oder fremden Gelder in
Effekten anlegen, um sich ein dauerndes Zinsen- und Dividendenerträgnis
zu verschaffen; eine solche Verwendung der Bankmittel
ist der ursprüngliche und hauptsächliche Zweck der sogenannten
Trust companies oder Treuhandgesellschaften in England und Amerika
(siehe unten); aber auch Sparkassen und Depositenbanken
legen einen Teil der in den Passivgeschäften empfangenen Gelder
in Wertpapieren an. Eine weitere Veranlassung zu Effektengeschäften
ergibt sich aus Gründungen von Aktiengesellschaften, Kapitalserhöhungen
und überhaupt aus dem Finanzierungsgeschäft, indem
die Bank einen Teil der ausgegebenen Effekten selbst kauft oder
übernehmen muß, wenn sie die Abnahme sämtlicher Stücke garantiert
hat; auch wird die Bank bei der Durchführung eines Finanzierungsgeschäftes
sowie überhaupt bei Papieren von Gesellschaften, die
zu ihrem Konzern gehören, unter Umständen Stützungsaktionen
vornehmen und größere Posten aus dem Markte nehmen. Schließlich
kann die Bank mit dem Effektengeschäft auch reine Spekulationszwecke
verfolgen.
Als Effektengeschäft im weiteren Sinne. bezeichnet man alle
Manipulationen, die mit Effekten zusammenhängen, wie der kommissionsweise
Ein- und Verkauf von Effekten, die Abtrennung und
Einkassierung der Kupons, die Besorgung neuer Kuponbogen, die
Einlösung von Kupons, für die die Bank Zahlstelle ist, und andere
mit dem Depositen- oder Kommissionsgeschäft zusammenhängende
Arbeiten.
7. DIE ARBEITSTEILUNG IM BANKGESCHÄFTE
Es liegt im Wesen der Kreditvermittlung, daß eine Bank nicht
alle eben besprochenen Kreditgeschäfte gleichzeitig betreiben kann;
denn die Bank kann nur „den Kredit geben, den sie‘ nimmt‘, das
heißt langfristige Aktivgeschäfte haben, sollen nicht eigene Mittel
testgelegt werden, wieder langfristige Passivgeschäfte zur Voraussetzung
und ebenso bedingen kurzfristige Aktivgeschäfte wieder
kurzfristige Passivgeschäfte. Schließlich wird auch die Art der
Deckung bei den entgegenstehenden Kreditgeschäften vielfach miteinander
in Übereinstimmung gebracht werden. Aus diesem -wichtigsten
Grundsatz, von dessen Befolgung die Liquidität einer Bank
in erster Linie abhängt, ergibt sich eine natürliche Arbeitsteilung