256 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
auktionen und freiwillige Auktionen; Bedeutung für den Handel
haben nur die letzteren. Sie sind das beste Mittel, große Waren-
mengen rasch zum Marktpreise zu verkaufen und werden daher
namentlich in den großen Stapelplätzen des Handels, besonders in
Hafenplätzen, zu bestimmten Zeiten veranstaltet, um die ange-
sammelten Warenvorräte im großen an Händler und Konsumenten
loszuschlagen.
Große und bedeutende Auktionen finden statt in London für
Kaffee, Tee, Gewürze, Kautschuk, Wolle, Rauchwaren, Häute,
Talg u. a., in Amsterdam und Rotterdam für Kaffee, Kakao, Tee,
Zinn, Chinarinde, in Havre und Antwerpen, auch Budapest für Wolle,
in Triest für Südfrüchte, in Montreal (Kanada) für Pelze usf.
Die Auktionen werden teils von Maklern, besonders von den
großen Brokerfirmen. (selling brokers) in England, teils von Handels-
gesellschaften (in Holland von den Kulturbanken) abgehalten. Die
zur Auktion angemeldeten Waren werden schon einige Zeit vorher
in Partien von ungefähr zehn Kollos geordnet, die sogenannten
Lose (in Holland Kavelinge), und von sachverständigen Maklern
taxiert, das heißt nach dem Marktpreise bewertet; die Lose mit den
Taxen gelangen in eigenen Auktionslisten zur Veröffentlichung. Die
Makler, Agenten und Kommissionäre des Platzes übermitteln diese
Listen, auf Wunsch auch kleine Durchschnittsproben an ihre Kom-
mittenten und Geschäftsfreunde und erhalten von diesen die Limite
für die Auktion. Diese findet in Holland in Anwesenheit des soge-
nannten Deurwarder (Hwissier) statt, der von der Behörde delegiert
ist. Die Auktionsteilnehmer sind neben Selbstkäufern größtenteils
Kommissionäre und Makler (buying brokers), die von ihren Kom-
mittenten Orders erhalten haben; fast durchwegs sind Ortsfremde
von der Teilnahme ausgeschlossen, vielfach werden auch Bietungen
nur von Maklern entgegengenommen. Die Lose werden zur Taxe
ausgerufen und dem Meistbietenden zugeschlagen. Die Preise ver-
stehen sich ab Magazin. Der Ersteher hat ein Deposit von 20 bis
25% des Wertes sofort bar zu erlegen; an Spesen erwachsen ihm
die Brokerage des buying broker, dann das sogenannte Losgeld
(lot money) für den Auktionator, zuweilen auch Taxen an die
Gemeinde oder den Staat (in Holland die sogenannte Registratie
von 1%); hingegen geht die Brokerage des Verkaufmaklers zu Lasten
des Eigners der Ware. Der Abruf der Ware muß in Holland inner-
halb 14 Tagen erfolgen, in England wird, wenn nötig, auch eine
längere Frist gewährt. Ist der Käufer mit der Übernahme im Verzug,
So erfolgt der Verkauf der Ware und der säumige Käufer ist zum
Schadenersatz verpflichtet (s. Prompt S. 183).
Die meisten Auktionen werden vierteljährlich abgehalten; der
Verlauf dieser großen Auktionen beeinflußt die Preisverhältnisse