266 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
den Geldkurse und Waren- oder Briefkurse veröffentlicht, diese sind
Kauf-, jene Verkaufskurse.
Die Kursfeststellung erfolgt vielfach unter Aufsicht und Lei-
tung von Mitgliedern der Börseleitung, auch in Gegenwart des obrig-
keitlichen Aufsichtsorgans, unter Mitwirkung der Makler, zuweilen
auch im Beisein der Börsebesucher.
Alle für kotierte, das heißt zum Börseverkehr zugelassene Börse-
werte festgestellten oder registrierten Kurse heißen amtliche oder
offizielle Kurse und werden in der amtlichen oder offiziellen Kurs-
liste (cours authentique et officiel, Officiel list) zusammengestellt und
veröffentlicht. Für nicht kotierte Börsewerte (Exoten) werden solche
offizielle. Kurse nicht festgestellt, sie unterliegen einer mehr oder
weniger einwandfreien Taxierung.
5. DIE TYPISCHEN GESCHÄFTE AN EFFEKTENBÖRSEN
An den meisten Effektenbörsen ist eine Mindestzahl oder ein
Mindestnennwert von Effekten als Einheit festgesetzt, in der nur
gehandelt werden kann; man bezeichnet diese Verkehrseinheit als
Börseschluß, z. B. 25 Stück Aktien oder 10.000 M einer Obliga-
tion; man handelt an solchen Börsen nur in Schlüssen und kauft
z. B. 2 Schlüsse Aktien, das sind 50 Stück, oder 10 Schlüsse dieser
Obligation, das sind 50.000 M.
Nach Art und Zeit der Erfüllung können an Effektenbörsen Kassa-
geschäfte und Zeitgeschäfte unterschieden werden:
1. Kassageschäfte; sie sind nach den Bestimmungen der
Börseordnungen sofort oder am nächsten Werk- oder Börsetag oder
in wenigen (3 bis 5) Tagen, „einige Tage Lieferung“, zu erfüllen,
indem der Verkäufer die Effekten unmittelbar an den Käufer gegen
Barzahlung des entfallenden Betrages abliefert.
2. Zeitgeschäfte sind erst eine bestimmte Zeit nach dem
Abschlußtage zu erfüllen. Dadurch ist dem Kontrahenten die Mög-
lichkeit geboten, das abgeschlossene Geschäft noch innerhalb der
Zeit bis zur Erfüllung zu liquidieren, d. h. die gekauften Effekten zu
verkaufen oder die verkauften Effekten anzuschaffen. Die entgegen-
stehenden Schlüsse kompensieren sich und das endliche Ergebnis
reduziert sich auf eine Differenz in den Beträgen, weil die Kurse,
zu denen gekauft und verkauft wurde, verschieden waren. Diese
Kompensationsmöglichkeit kennzeichnet das Wesen des Zeitgeschäf-
tes an Effektenbörsen; sie wird dadurch erhöht, daß die Wahl des
Erfüllungstages nicht dem freien Belieben der Kontrahenten über-
lassen ist, sondern von der Börseleitung bestimmte Abrechnungstage
festgesetzt werden; z. B. per medio oder ver ultimo des laufenden