IX. MARKTORGANISATIONEN
Form of Transfer
A TO’ elock, New Orleans, . N
Messrs J. Smith & Co.
We accept the above with all its conditions and obligations, and you
will please take notice that in accordance therewith we shall deliver yow 50.000
pounds in about one hundred square bales cotton on account of 0 UR con-
tract sale to you, dated .,...... the cotton to be paid for at the price
of transferable notice.
Tom & Co.
Die Schlüsse, die sich kompensieren, werden den Beamten des
Clearing house aufgegeben, außerdem die Saldi der zu liefernden oder
zu übernehmenden Schlüsse und Beträge; falls sich ein Schuld-
saldo ergibt, ist hierüber ein zertifizierter Scheck anzuschließen.
Die Regulierung der nicht kompensierten Schlüsse erfolgt: im ring
settlement auf Grund des sogenannten settling price, der vom Super-
intendenten (Börsebeamten) am Schlusse der Börse des voran-
gegangenen Tages festgesetzt und bekanntgemacht wird. Jeder Kon-
trahent, der Beträge zu fordern hat, reicht die bill on ring am folgen-
den Tage bis mittags ein; sie muß bis 2 Uhr honoriert werden.
Die Warenliquidationskassen besorgen die Abrechnung und
Abwicklung der Termingeschäfte und bezwecken überdies die Siche-
rung der Differenzauszahlung; sie garantieren die ordnungsmäßige
Durchführung, indem sie in das Geschäft als Gegenkontrahent ein-
treten. Die Makler haben jedes vermittelte Termingeschäft der
Warenliquidationskasse aufzugeben; diese kassiert von den bei-
den Kontrahenten einen bestimmten Einschuß ein, der verzinst wird,
und verbucht den Kontrakt in ihren Büchern; damit tritt sie als
Gegenkontrahent in das Geschäft ein. Sie ist berechtigt, bei Preis-
schwankungen Nachschüsse zu fordern, und rechnet entgegenstehende
Kontrakte eines und desselben Kontrahenten durch Ermittlung der
Preisunterschiede sofort ab. Sonst erfolgt die Abrechnung durch
Kündigung, Lieferung und Zahlung. Wenn jemand nicht liefert
oder nicht übernimmt, erfolgt die Abrechnung auf Grund des Liqui-
dationskurses, der alltäglich festgesetzt wird. Für die Verlustdiffe-
renzen haften die geleisteten Einschüsse und Nachschüsse. — Die
erste dieser Warenliquidationskassen, ia caisse de liqwidation des
affaires en marchandises, ist im Jahre 1882 in Havre errichtet und
seither an vielen Warenterminbörsen des Kontinents und auch Eng-
lands nachgeahmt worden.
An den amerikanischen Warenbörsen wird die Liquidation durch
die vorerwähnten Clearing houses besorgt, während zur Sicherung
der Erfüllung ein Einschuß, der sogenannte Margin, gefordert wer-
den kann. Jeder Kontrahent eines Warentermingeschäftes (Future
270
V 19
189