IX. MARKTORGANISATIONEN 273
sich von der Verpflichtung zur Übernahme der Ware zu befreien.
Ebenso kann der Leerverkäufer durch Kauf des Schlußbriefes das
Geschäft ohne effektive Lieferung liquidieren. Schließlich wird eine
solche Zedierung ebenso wie die endliche Abrechnung wesentlich
erleichtert durch die Festsetzung einer gleichen Mengeneinheit, des
Börseschlusses.
Für die Abwicklung der Termingeschäfte bestehen besondere
Liquidationseinrichtungen, die entweder nur die Skontration
zum Zwecke haben, wie Abrechnungsbureaux und Clearing houses,
oder damit noch die Sicherung der Erfüllung, der Differenzzahlung,
verbinden, wie die Warenliquidationskassen; dem letzteren Zwecke
dient auch das Marginsystem der amerikanischen Börsen.
Bei den Abrechnungsbureaux erfolgt die Übertragung der
Termingeschäfte an andere direkt durch Zedierung des Schlußbriefes
an den Käufer. Jeder auf diese Weise abgeschlossene Kauf oder
Verkauf ist vor dem Termin dem Abrechnungsbureau mittels Ab-
rechnungsbogen. anzuzeigen. Kündigt der Verkäufer, so übergibt
er für jeden Schluß einen Kündigungsbrief dem Abrechnungsbureau,
das nunmehr eine ähnliche Skontration wie beim Effektenarrangement
vornimmt und die vidimierten Kündigungsbriefe an jene verteilt,
die effektive Ware zu übernehmen haben. Als gekündigt werden
auch alle am letzten Anmeldungstage des Kündigungsmonats be-
stehenden Lieferungssaldi angesehen. Die Abrechnung der Geld-
differenzen erfolgt auf Grund von Abrechnungskursen in gleicher
Weise wie beim Effektenarrangement.
Ähnlich den Abrechnungsbureaux besorgen die Clearing houses
an den amerikanischen Warenbörsen die Liquidierung (Settlement)
der Termingeschäfte. Jedes Mitglied der Börse, das ein Termin-
geschäft abgeschlossen hat, muß gewöhnlich noch am selben Tage
den Abschluß in einem Memorandum (confirmation slip) dem Clea-
ring house anzeigen; in dieses sind alle Geschäftsabschlüsse, die
mit demselben Mitglied abgeschlossen worden sind, nach Menge
und Art der Ware, Lieferungsmonat, Preis und Namen des Part-
ners zu verzeichnen. In gleicher Weise sind alle Kompensationen
von entgegenstehenden Kontrakten (sogenannte offsets) anzuzeigen.
Die Memoranden sind in unversiegelten Kuverts an das Clearing
house zu senden, das die Abschlüsse registriert und am nächsten
Tag an die Partner weitergibt. Die Kündigung der Termingeschäfte
wickelt sich im Settlement 700m ab. Der Verkäufer, der kündigt, hat
die Notice of delivery dem Käufer einige (gewöhnlich fünf) Tage
vor dem Lieferungstage zu übergeben. Jede Notice muß auf einen
Schluß lauten. Der Empfänger der Notice hat diese sofort (inner-
halb 15 bis 20 Minuten, widrigenfalls ein Bruchteil des Preises als
Ottel, Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
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