282 DIE TECHNIK‘ DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Schecks zur Belehnung von Effekten (bei Reportgeschäften). Für
die Medio- und Ultimoregulierung der zum Terminmarkte zugelassenen.
Effekten hat der Liquidationsverein für seine Mitglieder die Liquidationskasse-A.
G. gegründet, die gleichfalls dem Kassenverein angegliedert
ist. Die Mitglieder haben nach Selbsteinschätzung gestaffelte
Grundbeiträge (von 20.000 bis 250.000 M) in einen Garantiefonds
bar einzuzahlen, die angemessen verzinst werden und den Mitgliedern
für Reports und Lombardierungen zur Verfügung stehen.
In den sogenannten Skontrobogen sind am vorletzten Börsetag vor
dem Ultimo (oder Medio) die Effektensaldi (nicht die gesamten Abschlüsse)
aus den mit den einzelnen Firmen in einem Effekt abgeschlossenen Termingeschäften
einzutragen. Am selben Tage werden kurz vor 1 Uhr die Liquidationskurse
festgesetzt. Am Tage vor dem Ultimo beheben diejenigen.
Firmen, die Stücke zu liefern haben, die sogenannten Lieferscheine, d. s. die
Adressen, an die Stücke zu liefern sind. Am Ultimo werden die Stücke zum
Liquidationskurs geliefert und bezahlt, die Differenzen gegen die Liquidationskurse
durch die Liquidationskasse beim Kassenverein eingezogen. bzw.
gezahlt. Die abgeschlossenen Zeitgeschäfte sind, soweit sie über den eingezahlten
Grundbeitrag hinausgehen, mit mindestens 121/,% des ausmachenden
Betrages durch Hinterlegung von Wertpapieren sicherzustellen; dagegen übernimmt
die Liquidationskasse-A. G. die Haftung für die abgeschlossenen Zeitgeschäfte
nach Maßgabe ihrer Geschäftsbedingungen.
Die Berliner Wertpapierbörse ist die bedeutendste des Kontinents;
ihre Kursliste weist mehr als 2600 Werte auf, ihre Besucherzahl
dürfte häufig 8000 übersteigen.
Die Berliner Produktenbörse dient hauptsächlich dem Verkehre
von Getreide, Mehl und Rüböl. Für den Getreidehandel bestehen
die vom Verein Berliner Getreide- und Produktenhändler
zusammengestellten „Ortsgebräuche‘. Diese unterscheiden einen
Handel in Getreide „loco‘, wobei das Getreide zur sofortigen Abnahme
bereit sein muß, ferner „verladen‘“‘, „schwimmend‘“, wenn
die Ware zur Zeit des Verkaufes der Eisenbahn bzw. dem Kahne
übergeben, „auf Abladung‘“, wenn sie innerhalb einer vereinbarten
Abladefrist (bei „prompter Abladung‘“ innerhalb sieben Werktagen)
der Eisenbahn oder dem Kahne zu übergeben, „auf Ablieferung‘,
wenn die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (bei „prompter
Lieferung‘ innerhalb sieben Werktagen) dem Käufer am Erfüllungsorte
zur Verfügung zu stellen ist; schließlich können auch Cif-Geschäfte
in effektiver Ware abgeschlossen werden, wobei Ladeschein,
Versicherungspolizze und drei versiegelte Proben dem Käufer
zu übergeben sind.
Der Preis für Getreide und für Ölfrüchte versteht sich für
1000 kg, für alle übrigen Produkte für 100 kg Netto, gegen Kassa,
ohne Abzug.