IX. MARKTORGANISATIONEN 283
Für Getreide und Roggenmehl ist an der Berliner Produkten-
börse ein Zeithandel (handelsrechtliches Lieferungsgeschäft) zuge-
lassen; hiezu sind für Getreide bestimmte Normalgewichte (siehe
Getreideproben, S. 27), für Roggenmehl eine bestimmte Type be-
stimmt, doch kann auch Ware geliefert werden, die bei der von
drei beeideten Sachverständigen vor der Lieferungsbereitschaft (An-
dienung) vorzunehmenden Untersuchung mit einem beschränkten
Mehr- oder Minderwert klassifiziert worden ist. Die Andienung erfolgt
in Posten (Schlüssen) von je 30 t Getreide bzw. 300 Sack Mehl
(zu 100 kg Brutto) und ist an dritte Personen übertragbar.
Mit der Produktenbörse nicht zu verwechseln ist der Berliner
Frühmarkt, das ist ein täglich vor der Produktenbörse im Börse-
gebäude stattfindender, allgemein zugänglicher Großmarkt für den
Handel in Getreide, Mehl, Mühlenfabrikaten, Sämereien, Öl und
Ölsaaten, Hülsenfrüchten, Kartoffelfabrikaten, Futterartikeln, Butter,
Schmalz, Petroleum und Spiritus. Außerdem wird. viermal wöchentlich
im Börsegebäude ein Eier-Spezialmarkt abgehalten, der allen Inter-
essenten des Eiergroßhandels frei zugänglich ist.
Die Metallbörse vermittelt den Handel in Kupfer (raffiniert
99 bis 993%), Zink (Original Hütte roh), Blei (Original Hütte
weich), Aluminium (Original Hütte 98 bis 99% in Blöcken, Walz-
oder Drahtbarren), Zinn (Banka, Straits, Austral und Hüttenzinn
mindestens 99%), Nickel (rein 98 bis 99%), Antimon (Regulus)
und Silber (in Barren zirka 900 fein). Die Preise verstehen sich
für 100 kg, bei Silber für 1 kg fein ab Lager in Deutschland und
werden von der Kommission der Metallbörse unter Mitwirkung der
von der Handelskammer für die Metallbörse bestellten Handels-
agenten festgestellt.
Die Börse zu Frankfurt a. M. ist Effektenbörse mit einer
besonderen Abteilung für Getreide und steht unter der Aufsicht der
Handelskammer; die Börseordnung (vom 3. Oktober 1919) stimmt
im wesentlichen mit jener der Börse zu Berlin überein. Der Börse-
vorstand besteht aus 20 Personen, die aus dem Kreise der Börse-
besucher gewählt werden. Die Kursfeststellung erfolgt durch die
Maklerkammer, die hiebei von den Kursmaklern unterstützt wird.
Man unterscheidet gleichfalls veränderliche Kurse und KEinheits-
kurse. Es finden täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage,
eine Mittags- (12 bis 2 Uhr) und eine Abendbörse (5 bis 6 Uhr)
statt; auch die Kursfeststellung wird zweimal vorgenommen. Der
Terminhandel in Wertpapieren wurde im Jänner 1926 wieder aufge-
nommen .Die Abwicklung der Geschäfte erfolgt durch den Verein
„Kollektivskontro‘““ in ähnlicher Weise wie in Berlin; für die Liqui-
dation der Zeitgeschäfte ist ein „Differenzclearing‘‘ eingerichtet
worden, das ähnlich der Berliner Einrichtung funktioniert.
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