Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

292 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
ausländischen Usancen (Mark je kg fob Hamburg, s/d für Cwt) erstellt. 
Außer den Bedingungen für Zucker hat die Prager Börse auch 
Sonderbestimmungen für andere Artikel, wie für Baumwollgarne 
und -gewebe, für Papier, Petroleum, Stein- und Braunkohle, aufge- 
stellt, die vielfach für außerhalb der Börse abgeschlossene Geschäfte 
Anwendung finden. Für den Verkehr in Getreide und Mühlenfabri- 
katen bestehen Produktenbörsen in Prag, Brünn und Olmütz. 
Die Budapester Waren- und Effektenbörse basiert auf 
einem Statut, das von der Regierung bestätigt ist; diese übt auch die 
Aufsicht aus, eine gesetzliche Regelung fehlt. Das Statut ist dem 
der Wiener Börse sehr ähnlich, auch die Bestimmungen über den 
Effektenhandel stimmen mit jenen in Wien überein; die Abwicklung 
der auf Verrechnung und auf Termin geschlossenen Effektengeschäfte 
besorgt das Abrechnungsbureau der Budapester Giro- und Kassen- 
verein-A. G. Das Maklergewerbe ist frei, jeder, der die Vermittlung 
der Abschließung von Handelsgeschäften gewerbsmäßig betreibt, ist 
Makler; er muß aber vor dem Börserat die Börseagentenprüfung 
ablegen, wird vereidigt und unterliegt den gleichen Pflichten wie in 
Österreich. Die Feststellung der amtlichen Kurse erfolgt durch 
wöchentlich wechselnde Kommissionen von zehn (für die Waren- 
abteilung) bzw. fünf Börsemitgliedern auf Grund von Aufzeichnungen 
der zur Beobachtung des Marktes bestellten Sekretäre. Die Waren- 
abteilung der Budapester Waren- und Effektenbörse ist seit 14. Juni 
1926 wieder Terminmarkt für Weizen und Roggen!’); auch das Zeit- 
geschäft in Effekten ist wieder zugelassen. 
Für Polen ist am 21. Jänner 1921 ein Börsegesetz erlassen 
worden, das die Errichtung und Einrichtung der Geld- und Waren- 
börsen in ähnlicher Weise wie in Österreich regelt. Eine Abweichung 
bildet die Bestimmung, daß Mitglieder der Geldbörse alle Personen 
sein müssen, die am Sitze der Börse einen Handel mit Werten 
treiben, die zum Verkehr an der betreffenden Börse zugelassen sind; 
über die Zulassung anderer Personen zum Börsebesuche entscheidet 
der Börserat. Die Vermittlung von Geschäften ist Maklern vorbehalten, 
die vom Minister bestätigt werden. Es bestehen in Warschau eine 
Geld- und Warenbörse, in Krakau eine Geld- und eine landwirt- 
schaftliche Börse, in Lemberg eine Fondsbörse und eine Waren- 
und Produktenbörse, ferner Fondsbörsen in Posen und Lodz. 
00 17) Qualitätsgewicht für Weizen 76, für Roggen 71 kg. Schlußeinheit 
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