Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

I. MASS- UND WERTFESTSTELLUNG IM WARENVERKEHR 23 
das Recht ein, je nach Handelsbrauch 3 bis 5% mehr oder weniger 
als angegeben zu liefern. 
Noch mehr wird die Berechnungsgrundlage beeinflußt durch die 
gebräuchlichen Gewichtsabzüge. 
Bei der Gewichtsangabe unterscheidet man das Bruttogewicht, 
das Taragewicht und das Nettogewicht. Das Brutto (in südlichen 
Ländern auch Sporko genannt) ist das Gewicht der Ware und der 
Verpackung; die Tara ist das Gewicht der Verpackung, das Netto ist 
das Gewicht der Ware. Das Bruttogewicht wird tatsächlich, durch 
Abwage ermittelt, von diesem die Tara subtrahiert und so das Netto 
gefunden, Die Ermittlung der Tara kann gleichfalls wirklich, durch 
Abwage, erfolgen, die sogenannte wirkliche oder reelle Tara. Zu 
diesem Behufe wird zunächst das ganze Kollo auf die Wage gestellt, 
Sodann der Inhalt ausgeleert (das „Stürzen‘“ des Kollos) und nun 
die Verpackung allein abgewogen (das Tarieren). Das Nettogewicht 
wird daher in den meisten Fällen durch Subtraktion gefunden, 
Bei vielen Handelsartikeln hat sich aber auch eine durch die 
Erfahrung gegebene Tara, die sogenannte usuelle Tara, Uso- oder 
Usancetara eingebürgert, wodurch das Tarieren überflüssig wird. 
Die usuelle Tara kann auch in Prozenten des Bruttogewichtes an- 
gegeben werden — prozentuelle Tara. Eine solche ist auch die 
Zolltara, die nach Angabe der Zolltarife zur Ermittlung des zu ver- 
zollenden Nettogewichtes vom Brutto in Abzug zu bringen ist. Das 
Taragewicht einer größeren Partie wird häufig in der Weise er- 
mittelt, daß man die wirklich gewogene Tara nur einiger Kollos als 
Durchschnittstara für die ganze Partie annimmt. Sopratara ist die 
Tara der bei längerer Transportdauer, namentlich im Seeverkehre 
nötigen besonderen Verpackung. Im Seeverkehre werden die Kisten 
häufig in Jute gehüllt und mit Eisenreifen umzogen; hiedurch ent- 
steht auch ein zweifaches Bruttogewicht, das große Brutto, engl. 
Grossweight after packing, und das gewöhnliche Brutto, das sich bloß 
auf die gewöhnliche Verpackung bezieht. Mit Reweight bezeichnet 
man ein nach längerer Lagerung oder Versendung neuerlich er- 
mitteltes Bruttogewicht. 
Das Gutgewicht (französisch don, englisch draft, auch allowance) 
ist ein Gewichtsnachlaß, der dem Kleinhändler für Verluste beim 
Kleinverkaufe (durch Zuwiegen, Zerstäuben, Zerbröckeln) gewährt 
wird; es wird gewöhnlich in Prozenten entweder als Abzug vom ge- 
lieferten Gewichte oder als Zugabe zum berechneten Gewichte 
(surpoids) angegeben, Bei nicht nach Gewicht gehandelten Waren wird 
der Abzug Gutmaß genannt. Im modernen Handel findet sich das 
Gutgewicht immer seltener. 
Kalo oder Schwendung ist eine natürliche, unvermeidliche 
Quantitätsverminderung der Ware.
	        
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