I. MASS- UND WERTFESTSTELLUNG IM WARENVERKEHR 23
das Recht ein, je nach Handelsbrauch 3 bis 5% mehr oder weniger
als angegeben zu liefern.
Noch mehr wird die Berechnungsgrundlage beeinflußt durch die
gebräuchlichen Gewichtsabzüge.
Bei der Gewichtsangabe unterscheidet man das Bruttogewicht,
das Taragewicht und das Nettogewicht. Das Brutto (in südlichen
Ländern auch Sporko genannt) ist das Gewicht der Ware und der
Verpackung; die Tara ist das Gewicht der Verpackung, das Netto ist
das Gewicht der Ware. Das Bruttogewicht wird tatsächlich, durch
Abwage ermittelt, von diesem die Tara subtrahiert und so das Netto
gefunden, Die Ermittlung der Tara kann gleichfalls wirklich, durch
Abwage, erfolgen, die sogenannte wirkliche oder reelle Tara. Zu
diesem Behufe wird zunächst das ganze Kollo auf die Wage gestellt,
Sodann der Inhalt ausgeleert (das „Stürzen‘“ des Kollos) und nun
die Verpackung allein abgewogen (das Tarieren). Das Nettogewicht
wird daher in den meisten Fällen durch Subtraktion gefunden,
Bei vielen Handelsartikeln hat sich aber auch eine durch die
Erfahrung gegebene Tara, die sogenannte usuelle Tara, Uso- oder
Usancetara eingebürgert, wodurch das Tarieren überflüssig wird.
Die usuelle Tara kann auch in Prozenten des Bruttogewichtes an-
gegeben werden — prozentuelle Tara. Eine solche ist auch die
Zolltara, die nach Angabe der Zolltarife zur Ermittlung des zu ver-
zollenden Nettogewichtes vom Brutto in Abzug zu bringen ist. Das
Taragewicht einer größeren Partie wird häufig in der Weise er-
mittelt, daß man die wirklich gewogene Tara nur einiger Kollos als
Durchschnittstara für die ganze Partie annimmt. Sopratara ist die
Tara der bei längerer Transportdauer, namentlich im Seeverkehre
nötigen besonderen Verpackung. Im Seeverkehre werden die Kisten
häufig in Jute gehüllt und mit Eisenreifen umzogen; hiedurch ent-
steht auch ein zweifaches Bruttogewicht, das große Brutto, engl.
Grossweight after packing, und das gewöhnliche Brutto, das sich bloß
auf die gewöhnliche Verpackung bezieht. Mit Reweight bezeichnet
man ein nach längerer Lagerung oder Versendung neuerlich er-
mitteltes Bruttogewicht.
Das Gutgewicht (französisch don, englisch draft, auch allowance)
ist ein Gewichtsnachlaß, der dem Kleinhändler für Verluste beim
Kleinverkaufe (durch Zuwiegen, Zerstäuben, Zerbröckeln) gewährt
wird; es wird gewöhnlich in Prozenten entweder als Abzug vom ge-
lieferten Gewichte oder als Zugabe zum berechneten Gewichte
(surpoids) angegeben, Bei nicht nach Gewicht gehandelten Waren wird
der Abzug Gutmaß genannt. Im modernen Handel findet sich das
Gutgewicht immer seltener.
Kalo oder Schwendung ist eine natürliche, unvermeidliche
Quantitätsverminderung der Ware.