Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

IX. MARKTORGANISATIONEN 4798 
Im SHS.-Königreiche sind die wichtigsten Bestimmungen 
des altserbischen Börsegesetzes vom 3. November 1886 auf ganz 
Jugoslawien ausgedehnt worden. Sie sind jenen des österreichischen 
Börsengesetzes nachgebildet. Bemerkenswert ist die Bestimmung 
im altserbischen Gesetze, daß Entscheidungen des Börseschieds- 
gerichtes durch dessen besondere Exekutivorgane mit Unterstützung 
der Polizeibehörden durchgeführt werden; diese Bestimmung findet 
aber auf den neuserbischen Teil keine Anwendung, dort obliegt die 
Durchführung den ordentlichen Gerichten. Es besteht eine Waren- 
und Effektenbörse seit 1895 in Belgrad, deren Warengeschäft als 
bedeutend bezeichnet werden kann, an der Effektenabteilung sind 
neun Zehntel aller Geschäfte Devisen- und Valutentransaktionen. 
Die Waren- und Effektenbörse in Agram ist erst 1919 errichtet 
worden, sie weist einen steigenden Valutenverkehr auf, das Waren- 
geschäft ist unbedeutend. Die Vermittlung der Geschäfte wird an 
beiden Börsen durch wenige Makler besorgt, die hiezu von der 
Börseleitung ermächtigt sind. Außerdem besteht in Neusatz eine 
Produktenbörse, in Laibach eine Börse hauptsächlich für den Holz- 
handel, aber ohne Valuten- und Devisenhandel. 
9. BÖRSEN UND BÖRSEGESCHÄFTE IN DER SCHWEIZ 
Die Börsegesetzgebung ist nicht Sache des Bundes, sondern 
der Kantone. Die bedeutendsten Börsen sind in Zürich. Mitglieder der 
Züricher Effektenbörse sind die von der Volkswirtschaftsdirek- 
tion des Kantons Zürich konzessionierten Börseagenten des Platzes 
Zürich18), die eine Vereinigung unter dem Titel Effektenbörsenverein 
Zürich bilden. Außerdem können Personen und Firmen gegen Lösung 
einer Jahreskarte zum regelmäßigen Besuch zugelassen werden. 
Doch sind zum Abschlusse von Geschäften über Wertpapiere nur 
Börseagenten befugt. Der Effektenbörsenverein erläßt die Bestim- 
mungen über den Börseverkehr, stellt die Bedingungen für die Zu- 
lassung und Notierung der Wertpapiere auf und gibt das Kursblatt 
heraus. Er bestellt das kontrollierende Mitglied für die Börsever- 
sammlungen und die Börseschreiber. Geschäfte in Wertpapieren 
können comptant (das ist bis.4 Uhr des dem Abschlußtage folgenden 
Börsetages lieferbar und zahlbar), comptant in einigen Tagen (inner- 
halb fünf Börsetagen) und auf Termin, & terna, gewöhnlich Ende 
des laufenden oder eines späteren Monats abgeschlossen werden. 
Obligationen und Renten werden in Prozenten des Nennwertes mit 
Berechnung von Zinsen, Aktien hingegen per Stück tel quel, also 
18) Die Börseagenten haben eine jährliche staatliche Gebühr zu ent- 
richten und eine Realkaution sowohl bei der Staatskasse wie auch beim 
Effektenbörsenverein zu hinterlegen. 
DM
	        
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