II. INSTRUMENTE DES KAUFMÄNN. KREDITVERKEHRS 53
Akkreditive können gegen Barzahlung (z. B. beim Reisekredit-
brief) oder auf Grund eines: Guthabens ausgestellt werden. Zumeist
beruhen sie aber auf einem bedeckten oder unbedeckten Kredit,
den der Beauftragte (die Bank) dem Auftraggeber gewährt. Diese
Kreditgewährung erfolgt vielfach wieder auf Grund von Bürgschaf-
ten anderer Banken (hierüber siehe Bankgeschäfte).
3. DER GIROVERKEHR
Schon in Babylon (8. Jahrhundert v. Chr.) nahmen die Banken Depositen
an und leisteten Zahlungen hieraus; im alten Griechenland war das Um-
schreiben‘ von Beträgen bei den Bankiers (Trapeziten) allgemein üblich und
die Bankiers des alten Rom haben dieses Umschreiben (perseribere, trans-
scribere) gleichfalls geübt. Auch im 13. und 14. Jahrhundert hatten die Ge-
schäftsleute das Bedürfnis, ihre Kassenvorräte an einem sicheren. Orte
aufzubewahren. Sie wählten hiezu Personen oder Anstalten, die die nötigen
Sicherheitsvorkehrungen treffen konnten, wie in Venedig die Geldwechsler, in
London die Goldschmiede. So kam es, daß bei einer und derselben Person
mehrere oder viele Kaufleute Geldsummen hinterlegt hatten, die ihnen auf
ihren Kontos gutgeschrieben wurden, und es war naheliegend, daß Zah-
lungen unter diesen Kaufleuten wieder nicht in barem Gelde, sondern durch
Abschreiben von dem Konto des Zahlers und Zuschreiben zu dem Konto des
Empfängers bewerkstelligt wurden. Man nannte diese Einrichtung das Um-
schreibe- oder Girogeschäft (Giro = Kreis). Diese Umschreibungen hatten
in jener Zeit fortwährender Währungsveränderungen und Münzverschlechte-
rungen noch die andere wohltätige Folge, daß sie ohne Rücksicht auf die
Münzwirren auf Grund einer gleichbleibenden Münzeinheit vorgenommen
werden konnten: es bildete sich neben der schwankenden Landeswährung
eine gleichbleibende Rechnungswährung aus für alle Handelsgeschäfte, die
über eine solche‘ Girostelle geführt wurden (ein solches Rechnungsgeld war
die Mark Banko der Hamburger Girobank, die erst im Jahre 1875 in eine
Filiale der Deutschen Reichsbank umgewandelt wurde).
Die ersten öffentlichen Girobanken im Mittelalter entstanden infolge
der ungünstigen Erfahrungen, die mit den privaten Giroanstalten gemacht
wurden, zunächst in Venedig: der Banco di Rialto im Jahre 1587 und der
Banco Giro im Jahre 1619; letzterer wurde erst 1808 aufgehoben. Die älteste
Bank überhaupt, der Banco S. Giorgio in Genua, nahm das Girogeschäft
erst 1675 auf. Wichtig waren ferner die Amsterdamer Bank (seit 1609), die
Hamburger Bank (seit 1619) und die Nürnberger Bank (seit 1621), die sämt-
lich in der Zeit der größten Münzwirren gegründet wurden. Die erste Giro-
bank in Österreich war die 1703 gegründete Wiener Stadtbank.
Die moderne Entwicklung des Giroverkehres beginnt mit Anfang des
vorigen Jahrhunderts zunächst in England und ist auch dort ebenso wie in
den Vereinigten Staaten von Amerika in die weitesten Volksschichten ge-
drungen. Aber auch in Deutschland, Österreich und Frankreich nimmt der
Giroverkehr, begünstigt durch vorteilhafte und bequeme Einrichtungen, von
Jahr zu Jahr zu, so daß schon ein großer Teil der Zahlungen durch Um-
Schreibungen bewerkstelligt werden kann.
Der Giroverkehr der Gegenwart besteht darin, daß sich eine
Anzahl von Personen (Kaufleute, Fabrikanten, Gewerbetreibende
usw.) Rechnungen, Kontos bei einer Girobank eröffnen lassen, um