54 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
durch diese Barzahlungen und Inkassi vornehmen oder an jene, die
ebenfalls ein solches Konto bei der Bank besitzen, Zahlungen im
Wege der Zu- und Abschreibungen bewirken zu lassen.
Jede dieser Rechnungen wird als Girokonto bezeichnet; es
wird nie einen Saldo zu Lasten des Kontoinhabers aufweisen können,
weil dieser nur über sein Guthaben verfügen kann. Dieses Gut-
haben wird in der Regel nicht verzinst, anderseits berechnet die
Bank keine Zinsen. Falls sie solche vergütet, kann dies nur zu
einem niedrigen Zinsfuß erfolgen, da die Bank infolge der stän-
digen Bereithaltung eines großen Teiles der Girogelder nur einen
kleinen. Teil derselben ihrerseits zinstragend anlegen kann. Häufig
bedingt sich die Girobank aus, daß über ein bestimmtes Mindest-
guthaben nicht verfügt werden darf; teils zur Sicherstellung, haupt-
sächlich aber, weil sie diese Stammeinlagen langfristig und daher
zu einem höheren Zinsfuß anlegen kann.
Um über den jeweiligen Stand seines Guthabens unterrichtet zu
sein, erhält der Kontoinhaber ein Gegen- oder Kontrabuch, in
das die Veränderungen des Guthabens durch den Kontoinhaber oder
zeitweilig durch die Bank eingetragen werden.
Die Verfügungen des Kontoinhabers über sein Guthaben er-
folgen ausnahmslos mittels Schecks. Der Scheck (französisch Chöque,
englisch Check) ist eine Avista-Anweisung, mittels welcher der Konto-
inhaber über sein Guthaben bei einer Bank verfügt. Der Scheck
setzt daher die Eröffnung eines Kontos bei einer Bank, Vereinbarun-
gen. mit derselben (den Scheckvertrag) und schließlich ein Guthaben
voraus. Aus dem Giroverkehr hervorgegangen, wird der Scheck heute
nicht nur im Giroverkehr, sondern überhaupt aus Gründen einer
zuverlässigen Legitimierung zur Abhebung von Bankguthaben ver-
wendet.
“Der Scheck wird auf bestimmten Vordrucken ausgestellt, die, in gewisser
Anzahl in einem Hefte gebunden — Scheckbuch —, dem Kontoinhaber von
der Bank ausgefolgt werden, Der Scheckvordruck zerfällt seiner Form nach
in zwei Teile: a) den eigentlichen Scheck, der in wenigen Worten den Zah-
lungsauftrag an die Girobank mit der Unterschrift des Kontoinhabers enthält;
sehr häufig ist diesem Teile rechts ein System von Zahlen angefügt, die
je nach der Höhe des Scheckbetrages abgetrennt werden, um einen Miß-
brauch zu verhindern; &) den linken Teil, die Juxta oder den Kupon, der
zur Aufnahme der Notizen des Kontoinhabers dient und von dem eigentlichen
Scheck durch eine perforierte Linie getrennt ist; hat der Kontoinhaber den
Scheck ausgefüllt, so trennt er den Scheck ab, der Kupon verbleibt im Hefte.
Wie aus der bisherigen Erklärung des Giroverkehres schon
hervorgeht, kann der Kontoinhaber bei der Ausstellung eines Schecks
zweierlei Zwecke verfolgen.
a) Er kann durch! den Scheck die Bank beauftragen, den Be-
trag in barem auszuzahlen (Abhebungsscheck); ein solcher Scheck