Full text: Die Staatsausgaben von Großbritannien, Frankreich, Belgien und Italien in der Vor- und Nachkriegszeit

1.4 
nicht wieder zu behebenden Schäden des Krieges — so wie sich die Sachlage am 1. Januar 1926 darstellte — 
verteilen sich auf folgende Departements: 
Zerstörte la 
Kommunen 
ARME ETC KR NEE Rn 3 141 
ATdeNNeS rer A 
Marie Ra 21 000 
Meurthe-et-Moselle ................ 2.386 
ME N 5 21 242 
Nord re ernı r WHE Ha re — 
En 23 
Pas-de-Calas rue rer at 484 
SOME 526 
VOSSPS EN U 16 
Zusammen .... 178 48 820 
Am schwierigsten zu beheben waren die Schäden, die die Forstwirtschaft durch Kriegsverwüstungen 
erlitten hat. In den vom Kriege heimgesuchten Departements gab es einen Waldbestand von 646 668 ha. 
Davon kommen von den Kiefernwäldern der Champagne 10 000 ha nicht mehr zur Aufforstung in Frage. 
166 000 ha sind so mitgenommen, daß sie einen Ertrag erst in 60 Jahren wieder liefern können, also neu 
aufzuforsten sind. Insgesamt sind 508 948 ha von den Kriegsschäden so weit geheilt, daß die Straßen 
wieder instand gesetzt, die Forsthäuser neu errichtet. der Boden eingeebnet. und der Wildbestand 
wiederhergestellt ist. 
Die Aufwendungen für die Arbeiten, die der Beseitigung der Kriegsschäden an Grund und Boden dienen, 
werden in der Übersicht auf S. 410 zusammen mit den Kosten der Verwaltung (vgl. auch S. 412) und 
gewissen Unterstützungen aufgeführt, die an Bewohner des Wiederaufbaugebietes bis zur vollen Wieder- 
herstellung ihrer Besitzung gezahlt wurden. 
Nach Angaben des Deputierten Jammy Schmidt beliefen sich die Kosten der öffentlichen Wieder- 
herstellung privaten Eigentums): 
ED RAT 66,28 Millionen fr 
LE 26,93 
CA 
N ES 
DO 942,32 
A 515,49 
A 174,45 
Sa LE N 72,91 
Der private Wiederaufbau. 
Die Abschätzung der privaten Vermögensschäden und die Entscheidung über die Entschädigungsanträge 
war den Commissions Cantonales übertragen. Als Berufungsinstanz fungiert der Staatsrat. Die Entschädi- 
gungen setzten sich zusammen aus dem Wert des Vermögensverlustes bei Eintritt des Schadens und einem 
Zuschlag, der die Kaufkraftveränderung der Währung ausgleichen sollte. Die Schwierigkeiten derartiger 
Arbeiten sind außerordentlich groß, da es kaum in ausreichendem Maße Fachleute gibt, die den erlittenen 
Schaden objektiv abzuschätzen vermögen. Die Notwendigkeit schneller Entscheidung lag auf der Hand, 
da die Existenzmöglichkeit jedes einzelnen Geschädigten von der Entschädigungszahlung abhängig war. 
Hierdurch erklären sich zu einem großen Teile die vorgefallenen Unzuträglichkeiten und Ungerechtig- 
keiten in der Spruchfällung?). Die Zahl der Anträge auf Entschädigung belief sich am 1. Januar 1926 
auf 3.087 666. Davon waren entschieden: 
am 1. Januar 1921 WR A “O0 078 
CK » 1922 DAN tn re 1 045.983 
A BE 2 605 941 
N 2931 591 
VD 3 000 497 
WE ee Te 3.073 20° 
*) Einschließlich des Geldentwertungszuschlags 
2) Vgl. dazu Michela.a. 0 
A1:
	        
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