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Über die Ziehung ist eine Niederschrift aufzu-
nehmen, der die erste Ziehungsliste beizufügen ist.
Die Niederschrift ist von den Leitern, den Ziehungs-
beamten und den Listenführern, jedes Blatt der ersten
Ziehungsliste von dem Listenführer, der es ausgefüllt
hat, zu unterschreiben und an unsere Hauptregistra-
tur C abzugeben.
8 16.
Die durch das Zerschneiden der Ziehungsliste II
entstandenen Nummernzettel sind, jedes Tausend für
sich, arithmetisch geordnet auf Blätter zu kleben.
Diese Blätter sind, nachdem die richtige arithmetische
Ordnung der Nummern geprüft und deren Zahl aus
jedem Tausend auf ein Zählblatt übernommen, auf
diesem aufgerechnet und für richtig befunden worden
ist, noch am Ziehungstag als Eilbrief postgebühren-
frei an den Verlag der Allgemeinen Verlosungs-
tabelle in Grünberg (Schlesien) abzusenden. Das
Zählblatt ist von der Kontrolle der Reichspapiere zu-
rückzubehalten.
Die von dem Verlage der Allgemeinen Verlosungs-
tabelle eingehenden 4 Korrekturbogen hat die Kon-
trolle der Reichspapiere mit den diesen beigefügten
Blättern mit den aufgeklebten Nummernzetteln und
mit den aufgereihten Losen zu vergleichen. Das Er-
gebnis ist uns zu Händen des zuständigen Beamten der
Hauptbuchhalterei unter Beifügung von 3 Korrektur-
bogen anzuzeigen. Die Blätter mit den aufgeklebten
Nummernzetteln sind von der Kontrolle der Reichs-
papiere in Verwahrung zu nehmen.
Die Kontrolle der Reichspapiere ist dafür verant-
wortlich, daß die Herrichtung der Blätter unter
dauernder Aufsicht eines Bürobeamten erfolgt.
8 17.
Die Kontrolle der Reichspapiere hat in der Aus-
losungsstammliste die gezogenen Nummern unter An-
gabe des Jahres, in dem sie gezogen worden sind, zu
streichen und die Übersicht zu berichtigen.
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