Loszettel umgekehrt auf eine mit einem Faden versehene
Nadel auf, die in einem vor ihm auf dem Tische
liegenden Holzgestell befestigt ist.
$ 9.
Die Nummernzahlen sind sowohl beim ersten Aufruf
als auch bei der Wiederholung deutlich auszusprechen.
Es ist „einsundzwanzig‘ (statt „einund-ZWanzig,),
„Zzwo“ (statt „zwei“), „siebenzehn“. „siebenzig“
(nicht „siebzehn“, „siebzig“) zu lesen; die Aussprache
der Silben „—zehn“ und „—zig“ muß zur
besseren Unterscheidung besonders deutlich sein.
In die Ziehungslisten sind die Zahlen sorgfältig
und gut leserlich einzutragen. Jede Änderung der
Zahlen in der Liste ist von dem Listenführer mit
seinem Namenszeichen zu versehen und vom Leiter
der Ziehung gegenzuzeichnen. Rasuren sind verboten,
Änderungen sind durch Streichen der falschen
und Darübersetzen der richtigen Nummer zu ‘bewirken.
8 10.
Nach Wiederholung der Nummer des 98, Zuges
jedes Hunderts hat der zweite Listenführer durch die
Ankündigung „noch zwo Züge“ auf den bevorstehenden
100. Zug hinzuweisen, Nach diesem wird das
Ziehungsrad von einem Amtsgehilfen geschlossen, mit
dem Holzstöpsel gesichert, mehrmals langsam nach
links gedreht und für den nächsten Zug wieder geöffnet.
8 11.
Der Ziehungsbeamte hat darüber zu wachen, daß
das Ziehungsrad erst geöffnet wird, nachdem es in die
richtige Lage gebracht und festgestellt worden ist.
Er hat ferner darauf zu achten, daß beim Öffnen des
Rades kein Los herausfallen kann und daß er nicht
mehrere Lose gleichzeitig dem Rad entnimmt. Geschieht
dies dennoch oder fällt ein Los heraus, so sind
sämtliche, auf diese Weise gezogenen oder herausgefallenen
Lose ungeöffnet in das Rad zurückzuwerfen,
Nur das Los gilt als gezogen, das der
Ziehungsbeamte in der Absicht, es zu ziehen, einzeln
dem Rad entnimmt.
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