Object: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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Hypothekargeschäft eingeführt und damit der Grund gelegt zum heutigen 
Hauptgeschäftszweig der Anstalt. 1872 wurden die Diskontierung von 
Wechseln, Anweisungen und Warrants, der An- und Verkauf von Wert 
papieren als neue Geschäftszweige auf genommen, 1889 beteiligte sich die 
Bank zum erstenmal als Subskriptionsstelle bei Anleihen- und Aktien 
emissionen und an einem Übernahmesyndikat. So fand Schritt um Schritt 
der Ausbau der einfachen Vorschussbank zu einem modernen Kredit 
institut statt. Dank der ihr reichlich zufliessenden Obligationen- und 
Spargelder und infolge ihrer eigenen bedeutenden Kapitalvermehrung 
konnte die Bank die weitgehenden Anforderungen, die Hypothekar-, Dar 
lehens- und Kontokorrentgeschäft an sie stellten, gerecht werden. Auf 
31. Januar 1913 weist die Bank bei 10 Millionen Franken Aktienkapital 
und 4,65 Millionen Franken Reserven eine Bilanzsumme von 95,8 Millionen 
Franken auf; die Dividende beträgt seit Jahren 8%. 
Oft fanden neue Bankgründungen unter finanzieller Mitwirkung 
bestehender grösserer Institute statt. So wirkten mit als Gründer der 
Aargauischen Creditanstalt (1872) die Bank in Winterthur und die 
Basler Handelsbank; bei der Gründung der Creditanstalt Luzern 
(1872) ebenfalls die Basler Handelsbank, ohne dass in beiden Fällen daraus 
etwa eine dauernde Beteiligung sich entwickelt hätte. 1) 1902 wurde unter 
Mitwirkung Genfer Bankhäuser die Banque de Depots et de Credit 
in Genf durch Übernahme der Banque Genevoise de Prets et de Depots 
ins Leben gerufen. Ihr Aktienkapital wurde auf 6 Millionen Franken fest 
gesetzt, von denen 1,2 Milhonen Franken sofort und weitere 0,8 Millionen 
Franken im Jahre 1906 einberufen wurden. 1907 wurde das Aktienkapital 
auf 10 Millionen Franken erhöht, wovon 50% einbezahlt sind. Die Banque 
de Depots et de Credit nimmt insofern unter den Genfer Banken eine 
besondere Stellung ein, als sie zur Erleichterung des Platzverkehrs folgende 
Spezialabteilungen übernahm: 
1. Vermittlung der monatlichen Titelausgleichungen (Liquidation) zwi 
schen den Börsenagenten und den Bankgeschäften; 
2. Vertretung einer Anzahl von Bankfirmen in dem von der Schweize 
rischen Nationalbank geleiteten Clearing-House; 
3. Eröffnung von zinstragenden Girokonten für Banken, Notariats und 
Regie-Bureaux und kommissionsfreie Besorgung von Übertragungen. 
Das Institut besorgt daneben alle vorkommenden Bankgeschäfte, 
verlegt sich aber hauptsächlich auf die Annahme von Geldern auf kurzen 
oder langen Termin und auf die Diskontierung von schweizerischen und 
l ) Vergl. S. 91.
	        
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