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Hypothekargeschäft eingeführt und damit der Grund gelegt zum heutigen
Hauptgeschäftszweig der Anstalt. 1872 wurden die Diskontierung von
Wechseln, Anweisungen und Warrants, der An- und Verkauf von Wert
papieren als neue Geschäftszweige auf genommen, 1889 beteiligte sich die
Bank zum erstenmal als Subskriptionsstelle bei Anleihen- und Aktien
emissionen und an einem Übernahmesyndikat. So fand Schritt um Schritt
der Ausbau der einfachen Vorschussbank zu einem modernen Kredit
institut statt. Dank der ihr reichlich zufliessenden Obligationen- und
Spargelder und infolge ihrer eigenen bedeutenden Kapitalvermehrung
konnte die Bank die weitgehenden Anforderungen, die Hypothekar-, Dar
lehens- und Kontokorrentgeschäft an sie stellten, gerecht werden. Auf
31. Januar 1913 weist die Bank bei 10 Millionen Franken Aktienkapital
und 4,65 Millionen Franken Reserven eine Bilanzsumme von 95,8 Millionen
Franken auf; die Dividende beträgt seit Jahren 8%.
Oft fanden neue Bankgründungen unter finanzieller Mitwirkung
bestehender grösserer Institute statt. So wirkten mit als Gründer der
Aargauischen Creditanstalt (1872) die Bank in Winterthur und die
Basler Handelsbank; bei der Gründung der Creditanstalt Luzern
(1872) ebenfalls die Basler Handelsbank, ohne dass in beiden Fällen daraus
etwa eine dauernde Beteiligung sich entwickelt hätte. 1) 1902 wurde unter
Mitwirkung Genfer Bankhäuser die Banque de Depots et de Credit
in Genf durch Übernahme der Banque Genevoise de Prets et de Depots
ins Leben gerufen. Ihr Aktienkapital wurde auf 6 Millionen Franken fest
gesetzt, von denen 1,2 Milhonen Franken sofort und weitere 0,8 Millionen
Franken im Jahre 1906 einberufen wurden. 1907 wurde das Aktienkapital
auf 10 Millionen Franken erhöht, wovon 50% einbezahlt sind. Die Banque
de Depots et de Credit nimmt insofern unter den Genfer Banken eine
besondere Stellung ein, als sie zur Erleichterung des Platzverkehrs folgende
Spezialabteilungen übernahm:
1. Vermittlung der monatlichen Titelausgleichungen (Liquidation) zwi
schen den Börsenagenten und den Bankgeschäften;
2. Vertretung einer Anzahl von Bankfirmen in dem von der Schweize
rischen Nationalbank geleiteten Clearing-House;
3. Eröffnung von zinstragenden Girokonten für Banken, Notariats und
Regie-Bureaux und kommissionsfreie Besorgung von Übertragungen.
Das Institut besorgt daneben alle vorkommenden Bankgeschäfte,
verlegt sich aber hauptsächlich auf die Annahme von Geldern auf kurzen
oder langen Termin und auf die Diskontierung von schweizerischen und
l ) Vergl. S. 91.