fullscreen: Graf Georg Kankrin in nationalökonomischer und finanzwirtschaftlicher Beziehung

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mit der Aufstellung allgemeiner Grundsätze sogleich die in 
der Wirklichkeit eintretenden Modifikationen anzugeben 
sind«. 1 ) Danach verfährt denn Kankrin auch wirklich in 
seinen »Speziellen Erläuterungen«, die den 2. Teil der »Öko 
nomie« bilden, wo theoretische und praktische Fragen der 
Volkswirtschaft eine zusammenhängende Besprechung finden. 
Die Grundsätze der Kankrinschen Volkswirtschafts 
politik bestehen nun wesentlich im folgenden. 
Es ist ein Naturgesetz, führt Kankrin aus, daß der 
Mensch in Gesellschaft leben muß, da er sonst »die Zwecke 
seines Daseins nicht erreichen, ja vielmehr gar nicht 
existieren« könnte. Die menschliche Gesellschaft aber spaltet 
sich ihrerseits in einzelne Völker oder Volksvereine. »Jede 
Menschenrasse muß in ihren Unterabteilungen, jede als 
unabhängiges selbständiges Volk, eigentümlich, nach allen 
seinen Eigenheiten und Bedürfnissen regiert und ausgebildet 
werden«. 2 ) Der Hauptzweck eines Volkes ist demnach der, 
sich eine unabhängige, gesicherte Existenz zu schaffen. 
Für das Leben eines Volkes, sowiefür seine Produktions 
tätigkeit und seine materielle und geistige Entwicklung ist 
die Staats Verfassung, welche es besitzt, von großer Wichtig 
keit. Kankrin meint, es sei »die erbliche Monarchie die beste, 
oder vielmehr im großen die einzig gute Regierungsform.« 3 ) 
Übrigens ist er der Ansicht, daß die Verfassungsform immer 
von der Kulturstufe der betreffenden Nation abhänge. 1 ) Zu 
gleich wird aber behauptet, daß die konstitutionelle Staats 
verfassung, z. B., bloß einen sicheren Kredit biete und sonst 
»nichts Erleichterndes« verspreche. Was die republikanische 
Staatsform betrifft, so habe sie »ein zu zerstreutes Lebens 
prinzip,« der Mangel des Wirtes sei zu fühlbar bei ihr, als 
daß sie auf ein langes Leben rechnen könnte; sie passe 
auch mehr für »angehende Gesellschaften« und verwandle 
sich zuletzt in eine Despotie oder konstitutionelle Monarchie. 5 ) 
1) Ök. 35. — 2 ) Weltr. 101. — 3 ) Weltr. 198. — 4 ) Weltr. 200. 
5 ) Weltr. 201.
	        
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