Verhältnis des laufenden Reinertrages zu den festen Kosten. 67
Anlagekapital zugrunde, soweit das sich überhaupt noch feststellen läßt,
so wird gerade wegen der langen Wirtschaftsperiode der Gewinn der
Forstwirtschaft bei schon lange in geordnetem Betriebe befindlichen Wäldern
— Ñ und das sind doch die meisten - sehr hoch sein!).“
Cine Rentabilitätsrechnung, wie sie Liefmann im Auge hat, würde
nach Ansicht des Verfassers keinerlei praktische Bedeutung haben können.
Ist das Anlagekapital gleich Null, so ist das Verzinsungsprozent gleich
Unendlich, ohne Rücksicht auf die absolute Höhe des Reinertrages. Der
Zweck der Rentabilitätsrechnung, die Prüfung der wirtschaftlichen Leistung
verschiedener Betriebe und verschiedener Wirtschaftsverfahren, ist auf diesem
Wege nicht zu verwirklichen.
In Konsequenz der von ihm vertretenen Auffassung erklärt Liefmann
für die Vergleichung der Rentabilität verschiedener Jahre die Feststellung
von veränderten Vermögenswerten des Waldes als nicht brauchbar; es
komme vielmehr nur die Vergleichung an einem feststehenden Anlage-
kapital oder mit der jeweils festgestellten Holzmasse in Betracht?).
Die Richtigkeit auch dieser Ansicht muß bestritten werden. Wenn
das Ver hält ni s von Reinertrag und festen Kosten oder mit anderen
Worten das Verzinsung s pr o z en t den Maßstab der Rentabilität
bilden soll, so steht nichts dem im Wege, daß die Rentabilitätsrechnung
bei verändertem Kapital erneut durchgeführt wird; die Verzinsungsprozente
bleiben durchaus vergleichhar. Es ist ja gerade die Besonderheit des
forstlichen Betriebes, daß das Holzvorratskapital durch den Zuwachs
Anderungen erleidet; aus diesem Grunde sind die Grundsätze der kauf-
männischen Bilanzierung so schwer mit den Erfordernissen des forstlichen
Betriebes in Einklang zu bringen. – Ein Mangel an Folgerichtigkeit
scheint mir darin zu liegen, daß Liefmann eine Vergleichung der Rentabilität
nur an einem feststehenden Anlagek apital, aber an der
jeweils festgestellten Holzma sse für zulässig erachtet. Es
ist nicht einzusehen, weshalb die Holzmasse als Grundlage der Rechnung
anders behandelt werden sollte als das Anlagekapital.
Ebenso, wie über die Bemessung der festen Kosten, gehen auch über
den lauf enden Reinertrag der Forstwirtschaft die
Ansichten weit auseinander. Wir haben schon darauf hingewiesen, daß im
allgemeinen der Ertrag mit der Nutzung gleichgesetzt wird, ohne Rücksicht
!) Derselbe, Nationalökonomie und Waldwertrechnung, i. d. Allg. Forst-
u. Tagdztg., Juniheft 1924, S. 246.
?) Robert Liefmann, Volks-, Privat- u. Forsstwirtschaftslehre, i. d. Z. f.
F. u. I., Märzheft 1925. S. 174.
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