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Präsentation eine« Mitgliedes für das Herrenhaus berechtigt sind
Rach den, Statut vom 15. Mai I860 soll -in g-n,cinsan,-r Familien
Fond« zum Wohl und zur Erhaltung der Familie begründet werde,-.
Jedes m die Famillen-Versammlung wirklich recipirte Mitglied ist ver-
pstlchtet, zu diesem Fonds jährlich einen Beitrag von 100 Thlr. zu
^ angesammelte Kapital durch Zinsenzuschlag die Höhe
von 5000 Th r. erreicht haben wird, ist über Verwendung der ein
gehenden jährlichen Beitrage im Sinne der Stiftung Bestimmung ru
tressen. Das weiter anzusammelnde Kapital der 10,000 Thlr. selbst
darf als Grundstock der Stiftung niemals angegriffen werden. Vor
sitzender des Familien-Nalhs Major v. Bredow auf Briefen.
v. Bredowsches Legat zu Krossen.
SM 3#. derben a» atme geute bet
Stadt Kroffen vertheilt.
v. Bredowsches Stipendium zu Friesack.
Es besteht in 60 Thlr., die ein Studirender auf ein oder mehrere Jahre
bezieht, der seinen Aufenthalt auf einer inländischen Universität nach-
Frau v. Bredow,
Wilhelm Brefeld,
Ķ August 1849) vermachte zur Gründung einer barmherzigen
Schwestern-Anstalt für Dorf und Kirchspiel Epe (Ahaus) 2000 Thlr -
säte dieses Kapital zur Begründung des Instituts nicht ausreichen so
ist solches so lange verzinslich anzulegen, bis daö Institut ins Leben
treten kann.
Breidtsche Stiftung,
WZZWMMD
waltung der Stiftung steht der Hospitien-Kommission in Trier zu.
Breithersches Legat.
Krcis-Schulen-Jiispektor S^/BreU^s-tzte 'z°?ftin-^u"i!-rsol^
Erbcii ein a) die Reinerzer arme Schul-Jngend mit Inbegriff der
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gemeuibcit, „ui der Bestimmung, das; nach dem jedesmaligen gemein-