Full text: error

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bedeutet, kann zum vornherein nicht entschieden Averden. 
Die Genussscheine Avaren bisher nur zum Bezüge von 
ungeAvissen Beträgen berechtigt, die je nach dem Jahres 
ertrag schAvankten, Avährend sie jetzt soAvohl in den guten 
Avie auch in den schlechten Jahren Anspruch auf einen 
festen Zins haben. Das gleiche ist betreffs der Liquidations 
quote zu sagen, bei der Auflösung sind die Obligationen 
zum Bezüge einer bestimmten Summe berechtigt, Avofür 
die Gesellschaft mit ihrem ganzen Vermögen haftet etc. 
2. Es ist leicht erklärlich, dass bei der Unsicherheit 
der Doktrin über die Rechtsnatur der Genussscheine Um- 
Avandlungen derselben in Aktien, speziell in Genussaktien, 
öfters zu konstatieren sind. Eine geAvisse Ähnlichkeit, ja 
in vielen Fällen Gleichheit in bezug auf die vermögens- 
rechtlichen Befugnisse zwischen Genussschein und Genuss 
aktie ist nicht zu leugnen; das ist in der Praxis gewöhnlich 
das Ausschlaggebende. Diese Ähnlichkeit ist rein zufällig 
und äusserlich. Die vermögensrechtliche Stellung der Ge 
nussscheine wird in der Regel nicht verändert, indem ihren 
Inhabern die Mitgliedschaft eingeräumt Avird; die Dividende 
bleibt die gleiche. Durch dieses Verfahren Averden aber 
Freiaktien geschaffen, die zweifellos widerrechtlich sind, 
denn die Genussaktien sind wirkliche Aktien, wenn auch 
in geAvissen Fragen Divergenzen bestehen. Wäre eine 
Kombination im obgenannten Sinne statthaft, so bestände 
kein wesentlicher Unterschied mehr ZAvischen Aktie und 
Genussschein, zwischen Aktionär und Gläubiger. Man 
könnte so auf die Genussscheine ohne Aveiteres alle Prä 
rogativen der Aktien übertragen. Es Avürde genügen, die 
Aktien möglichst rasch zu amortisieren J, um dann den 
Genussscheinen die Qualität von Aktien zu verleihen; so 
könnten alle gesetzlichen Vorschriften, Avelche bei der 
Gründung von Aktiengesellschaften in Betracht kommen, 
umgangen und illusorisch gemacht werden. 
’) Lecouturier, 1. c. Nr. 153.
	        
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