VI. Abschnitt. Ausgaben für die Volkswirtschaftspflege.
waltung von Monopolen und Erwerbsunternehmungen des ,
entfällt. Die eigentlichen Verwaltungskosten des Staatshau
reduzieren sich auf 5,9 Prozent der Staatsausgaben. Von
Ausgaben entfallen auf
^erfce^S
direkte Steuern
Verzehrungs- und Gebrauchssteuer
Stempel
Gebühren
4.6 Millionen Kronen
19,2
1.7 „ "
0,08 „
Diese Kosten repräsentieren insgesamt 25,58 Millionen Kronen,
also 2.4 Prozent der eigentlichen Verwaltungskosten. Freilich sind
hier nur die unmittelbaren Kosten in Betracht gezogen, nicht aber
die Kosten z. B. des Grundsteuerkatasters, Landeskatasterbemessung
usw. Verglichen mit den Einnahmen, die nach direkten Steuern,
Verzehrungssteuern, Stempel und Gebühren insgesamt 780,5 Milli
onen Kronen betrugen, repräsentieren die Verwaltungskosten nur
einen Betrag von 2,7 Prozent.
Von den Verwaltungsausgaben entfallen ferner auf die wich
tigeren Organe folgende Beträge:
Zentralverwaltung
2,8 Millionen Kronen
Finanzdirektorium
13,2
Staatskassen
0,39 „
Steuerämter
8,3 „ ii
Finanzwache
9,6 „ n
VI. Abschnitt.
Ausgaben für Volkswirtschaftspilege.
Mit dem Aufgeben des laissez-faire-Prinzipes hat die Tätigkeit
des Staates auf dem Gebiete der volkswirtschaftlichen Verwaltung eine
großzügige Entfaltung genommen. Landwirtschaft, Industrie, Hände ,
Kommunikationen und zwar Eisenbahnen, Fluß- und Seeschiffahi .
Telegraph und Telephon, auf allen diesen Gebieten hat der moderne
Staat eine intensive Tätigkeit entfaltet, manche bedeutende Unter
nehmungen hat er sogar in eigenen Betrieb genommen. Indem de,
Staat auf allen diesen Gebieten zum mindesten die Voraussetzungen
für die allgemeine Entwicklung zu schaffen hat, da diese eben von
ihm abhängen und nur von ihm gesichert werden können, so spiege