Full text: Finanzwissenschaft

A. IX. Abschnitt. Die Besteuerungsgrenze. 
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Die Steuerlast hat sich in diesen 18 Jahren um mehr als 
25 Prozent erhöht, am stärksten aber in den 13 Jahren von 1901 
bis 1913, jedes Jahr bringt daher eine Erhöhung der Steuerlast 
um etwa 2 Prozent. Wenn wir annehmen, die jährliche Zunahme 
des Nationaleinkommens entspricht demselben Percentuale — nach 
den neueren Berechnungen ') ist dieselbe sogar höher anzusetzen, — 
so ist in diesem Falle die Besteuerungsgrenze unverrückt ge 
blieben. 
Bei einer Bevölkerung von 20 Millionen beträgt per Kopf der 
Bevölkerung die Besteuerung 38,5 Kronen, was bei einem durch 
schnittlichen Einkommen von 350 Kronen eine Belastung von 
11 Prozent beträgt, was jedenfalls als keine übermäßige, wenn auch 
nicht ganz geringe Belastung bewertet werden kann, namentlich 
vom Standpunkte der geringeren Steuerkräfte. 
Empirisch gibt sich die Annäherung an die Besteuerungsgrenze 
oder deren Erreichung durch den Widerstand der Steuerkräfte, 
die Unergiebigkeit der überarbeiteten Steuerquellen, Unbotmäßig 
keit gegenüber den Steuerbehörden, Auswanderung, politische Un 
ruhen, zu Zeiten Revolutionen kund. Wirtschaftlich führt dieser 
Zustand zu einer Überspanntheit und Gefährdung der Produktiv 
kräfte, wie ja das Auftreten der physiokratischen Schule in Frank 
reich hauptsächlich mit dem Umstande zusammenhing, daß das 
Steuersystem, die Besteuerungsgrenze überschreitend, das Anlage 
kapital, den Fond zur Bestreitung der Produktionskosten angriff. 
In der Frage der Höhe des Steuersatzes kann man kaum über 
Allgemeines hinwegkommen. Soviel läßt sich feststellen, daß der 
Steuerfuß im allgemeinen mäßig sein soll. Die Gerechtigkeit fordert 
dies namentlich bei den Verzehrungssteuern, besonders bei jenen, 
welche Gegenstände des allgemeinen Bedarfs treffen, während bei 
Genußmitteln und Gegenständen des Aufwandes der Steuerfuß 
höher sein mag. Bei den direkten Steuern darf der Steuerfuß eine 
mäßige Höhe in der Regel deshalb nicht überschreiten, weil er 
sonst zu dem Bestreben führt, die Steuer zu umgehen. Wagner 
wünscht eingehende statistische Aufnahmen, um diese Frage einiger 
maßen lösen zu können. Übrigens müßte seiner Ansicht nach * 2 ) 
der Festsetzung der Steuersätze die Entscheidung darüber voraus 
gehen, in welchem Verhältnis der Gesamtertrag jeder Steuergattung 
und einzelner Steuern zur Deckung des ganzen Steuerbedarfs un 
gefähr beitragen soll. Damit stehen wir aber wieder vor außer- 
') Fellner, Das Nationaleinkommen Ungarns und Österreichs (Wien 1917). 
2 ) Finanzwissenschaft, II. Teil 8. 593.
	        
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