A. IX. Abschnitt. Die Besteuerungsgrenze.
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Die Steuerlast hat sich in diesen 18 Jahren um mehr als
25 Prozent erhöht, am stärksten aber in den 13 Jahren von 1901
bis 1913, jedes Jahr bringt daher eine Erhöhung der Steuerlast
um etwa 2 Prozent. Wenn wir annehmen, die jährliche Zunahme
des Nationaleinkommens entspricht demselben Percentuale — nach
den neueren Berechnungen ') ist dieselbe sogar höher anzusetzen, —
so ist in diesem Falle die Besteuerungsgrenze unverrückt ge
blieben.
Bei einer Bevölkerung von 20 Millionen beträgt per Kopf der
Bevölkerung die Besteuerung 38,5 Kronen, was bei einem durch
schnittlichen Einkommen von 350 Kronen eine Belastung von
11 Prozent beträgt, was jedenfalls als keine übermäßige, wenn auch
nicht ganz geringe Belastung bewertet werden kann, namentlich
vom Standpunkte der geringeren Steuerkräfte.
Empirisch gibt sich die Annäherung an die Besteuerungsgrenze
oder deren Erreichung durch den Widerstand der Steuerkräfte,
die Unergiebigkeit der überarbeiteten Steuerquellen, Unbotmäßig
keit gegenüber den Steuerbehörden, Auswanderung, politische Un
ruhen, zu Zeiten Revolutionen kund. Wirtschaftlich führt dieser
Zustand zu einer Überspanntheit und Gefährdung der Produktiv
kräfte, wie ja das Auftreten der physiokratischen Schule in Frank
reich hauptsächlich mit dem Umstande zusammenhing, daß das
Steuersystem, die Besteuerungsgrenze überschreitend, das Anlage
kapital, den Fond zur Bestreitung der Produktionskosten angriff.
In der Frage der Höhe des Steuersatzes kann man kaum über
Allgemeines hinwegkommen. Soviel läßt sich feststellen, daß der
Steuerfuß im allgemeinen mäßig sein soll. Die Gerechtigkeit fordert
dies namentlich bei den Verzehrungssteuern, besonders bei jenen,
welche Gegenstände des allgemeinen Bedarfs treffen, während bei
Genußmitteln und Gegenständen des Aufwandes der Steuerfuß
höher sein mag. Bei den direkten Steuern darf der Steuerfuß eine
mäßige Höhe in der Regel deshalb nicht überschreiten, weil er
sonst zu dem Bestreben führt, die Steuer zu umgehen. Wagner
wünscht eingehende statistische Aufnahmen, um diese Frage einiger
maßen lösen zu können. Übrigens müßte seiner Ansicht nach * 2 )
der Festsetzung der Steuersätze die Entscheidung darüber voraus
gehen, in welchem Verhältnis der Gesamtertrag jeder Steuergattung
und einzelner Steuern zur Deckung des ganzen Steuerbedarfs un
gefähr beitragen soll. Damit stehen wir aber wieder vor außer-
') Fellner, Das Nationaleinkommen Ungarns und Österreichs (Wien 1917).
2 ) Finanzwissenschaft, II. Teil 8. 593.